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Home News Billigflieger

Durchschlagender Erfolg für den Verbraucherschutz

admin by admin
25. August 2008
in Billigflieger, Reiserecht, Zahlungsmittel Reisekasse
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CheapTickets.de erwirkt einstweilige Verfügung gegen Ticketstornierungen von Ryanair

Frankfurt – CheapTickets.de hat einen durchschlagenden Erfolg für den Verbraucherschutz im Reiseverkehr und gegen Ticketstornierungen des Billigfluganbieters Ryanair erzielt: In einer von CheapTickets.de beim Landgericht Frankfurt/M. erwirkten einstweiligen Verfügung wird es der Airline untersagt, nicht direkt über die Website von Ryanair gebuchte Flugscheine für ungültig zu erklären. CheapTickets.de weist der guten Ordnung halber jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Ryanair die einstweilige Verfügung wegen deren Geschäftssitz in Irland bisher noch nicht zugestellt werden konnte. Unmittelbar wirksam gegenüber Ryanair wird die Verfügung erst mit deren Zustellung, die jedoch bereits veranlasst wurde. „Wir freuen uns, dass wir im Sinne unserer Kunden dafür sorgen können, dass sie ihre bezahlten und gültigen Tickets für Ihren wohlverdienten Urlaub nutzen können und Ryanair ihre Beförderung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung nicht mehr ablehnen darf. Diese Entscheidung ist richtungsweisend für die gesamte Branche“, so Lutz Derlien, Country Manager Deutschland des Onlinereiseportals CheapTickets.de. CheapTickets.de weist wiederum der guten Ordnung halber darauf hin, dass die einstweilige Verfügung vom Gericht ohne vorherige mündliche Verhandlung erlassen wurde und Ryanair die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Im Übrigen stellt die einstweilige Verfügung naturgemäß noch keine endgültige Entscheidung dar.

Ryanair hatte in den vergangen Tagen angekündigt, dass Kunden der Airline, die ihr Ticket über Drittanbieter gebucht haben, von dem Unternehmen nicht befördert werden. Sämtliche über Online-Portale wie CheapTickets.de erworbenen Tickets seien ungültig und würden rückwirkend storniert. Diese Aussagen waren seitens zahlreicher Verbraucherschutzorganisationen, Tourismusverbände sowie der Politik europaweit heftig kritisiert worden. „Die Ankündigung von Ryanair ist nicht nur ein unmittelbarer Angriff auf die Passagiere und damit die Kunden der Fluglinie, sondern umso ärgerlicher, als dass der Zeitpunkt mitten in der Haupturlaubszeit liegt und somit Tausende Reisende direkt betrifft“, so Derlien weiter.

Das Landgericht Frankfurt/M. folgte im Ergebnis der Argumentation von CheapTicktets.de, dass die Ryanair-Drohung eine nachhaltig diskriminierende Wirkung gegenüber Portalen wie CheapTickets.de ausübe, da ein Passagier, der sein Ticket bei einem Online-Portal erwirbt, das im Nachhinein für ungültig erklärt wird, an der Seriosität des Portals zweifeln müsse. „Ryanair versucht mit dieser Aktion in erster Linie, gegen alle Kundeninteressen möglichst alle Fluggäste über die eigene Website zu führen, damit diese dort zusätzliche Reiseleistungen wie Hotels, Mietwagen oder Versicherungen erwerben“, ergänzt Lutz Derlien. „Online-Portale wie CheapTickets.de fördern aber die Transparenz im Netz, da sie aus der Vielzahl der im Netz vorhandenen Informationen für den Kunden die jeweils günstigsten Angebote übersichtlich darstellen und somit einen Zusatznutzen bieten.“

Tags: @RyanairCheapTickets.deTicketstornierungenVerbraucherschutzVerfügung
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