Air Berlin: Insolvenzexperte Flöther zieht Vergütungsantrag über 22 Mio. Euro zurück


14 Nov 2021 [01:17h]     Bookmark and Share


Air Berlin: Insolvenzexperte Flöther zieht Vergütungsantrag über 22 Mio. Euro zurück

Foto: Carstino Delmonte



Reaktion auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Honoraren in Insolvenzverfahren

Berlin – Bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin erhält Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine niedrigere Vergütung als bisher geplant. Wie ein Sprecher seiner Kanzlei der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins bestätigte, hat Flöther seinen Vergütungsantrag für seine Zeit als Sachwalter bei Air Berlin zwischen August 2017 und Januar 2018 kürzlich zurückgezogen.

Das zuständige Amtsgericht hatte die Vergütung für den Sanierungsexperten und sein Team von 150 Mitarbeitern im Jahr 2019 auf rund 22 Mio. Euro plus Umsatzsteuer festgesetzt. Nach der Aufhebung der Eigenverwaltung Anfang 2018 wurde Flöther bei Air Berlin auch als Insolvenzverwalter bestellt. Dafür steht ihm eine weitere Vergütung zu.

Als Grund für den Rückzug des Vergütungsantrags für die gut fünfmonatige Sachwaltung nach dem Insolvenzantrag im August 2017 nannte Flöthers Sprecher einen Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Juli 2021. Daraus hätten sich „veränderte rechtliche Rahmenbedingungen“ für die Vergütung von Sachwaltern und Insolvenzverwaltern ergeben. Flöther werde nun bis zum Jahresende einen neuen Antrag stellen, der den Vorgaben des Bundesgerichtshofes Rechnung trage, sagte der Sprecher.

In dem Beschluss, der Mitte Oktober veröffentlicht wurde (Az. IX ZB 4/21), hatte der BGH entschieden, dass eine besonders hohe Zahl an Gläubigern in einem Verfahren nicht dazu führen dürfe, dass das Honorar des Insolvenzverwalters höher ausfällt. Ein Passus in der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung, der Aufschläge nach der Anzahl der Gläubiger festlegt, sei bei juristischen Personen wie Unternehmen „nicht anwendbar“.

Von der Entscheidung des BGH betroffen sind neben Fluggesellschaften etwa auch andere Unternehmen, bei denen im Fall einer Insolvenz oft mehrere Zehntausend Gläubiger Forderungen anmelden, beispielsweise Strom- und Gasanbieter. Bei Air Berlin waren es sogar 1,3 Millionen Gläubiger, die meisten von ihnen Fluggäste. Bei den Fällen, die von den neuen Vorgaben des Bundesgerichtshofs betroffen seien, handele es sich jedoch um eine „verhältnismäßig kleine Gruppe von Verfahren“, betonte Flöthers Sprecher. Daher rechne Flöther „nicht mit nennenswerten Auswirkungen auf die Branche als Ganzes“. Der Airline-Sanierungsexperte aus Halle ist auch Sprecher des Gravenbrucher Kreises, in dem sich Deutschlands führende Insolvenzverwalter zusammengeschlossen haben.

Gegen die Festsetzung der Vergütung für die gut fünfmonatige Sachwaltung bei Air Berlin hatten der Rechtsdienstleister Airdeal und ein Kleingläubiger 2019 Beschwerde eingelegt. Der Düsseldorfer Sanierungs- und Insolvenzexperte Martin Lambrecht, der beide in dem Verfahren vertreten hatte, begrüßte die Vorgaben des BGH. „Insolvenzverwalter sollen für gute Arbeit auch gut verdienen. Aber es muss ein gesundes Maß geben“, sagte Lambrecht Capital. Bei der Vergütung der Verwalter, die aus der Insolvenzmasse bezahlt wird, gehe es aus seiner Sicht auch um eine Frage der Wirtschaftsethik.







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