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Home News Bilanzen & Statistiken

Erstattungspraxis der Airlines ist nicht hinnehmbar

Red.4 by Red.4
17. Juni 2020
in Bilanzen & Statistiken, Billigflieger, Luftverkehr, News, Reisezusatzleistungen, Travelequipment, Umwelt
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Wirtschaftliche Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zulasten der Kundinnen und Kunden gehen

Berlin – Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am morgigen Mittwoch über die Rückerstattungspraxis der Fluggesellschaften aufgrund von CoViD19-stornierten Flügen berichten. Laut Medienberichten und nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes stehen allein in Deutschland Rückerstattungen der Fluggesellschaften im Wert von über 4 Milliarden Euro an die Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Dazu erklärt der Verbraucherschutzbeauftragte einer Bundestagsfraktion Sebastian Steineke:

„Wir haben Verständnis für die schwierige Lage der durch die Corona-Pandemie gebeutelten Reisebranche. Hilfsmaßnahmen für Veranstalter und Reisebüros sind notwendig. Die wirtschaftlichen Probleme der Fluggesellschaften dürfen aber nicht zulasten von Millionen Reisekundinnen und -kunden gehen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch die Pandemie selbst in eine finanzielle Schieflage geraten und benötigen daher zeitnah ihr Geld zurück. Die aktuelle Praxis der Airlines, die Erstattungen zurückzuhalten oder auf Gutscheine zu verweisen, ist deshalb nicht hinnehmbar. Wir erhoffen uns in der morgigen Rechtsausschusssitzung konkrete Vorschläge des Bundesjustizministeriums, wie diese Praxis der Airlines künftig verhindert werden kann.

Mit der freiwilligen Gutscheinlösung, die wir voraussichtlich bis Anfang Juli auf den Weg bringen werden, ermöglichen wir nun eine Option für die Reisebranche, die Leistung erst später zu erbringen – sofern der Kunde einwilligt. Zudem brauchen wir möglichst bald den Reisesicherungsfonds, der im Insolvenzfall die Rückerstattungen sichert. Ein erstes Konzept der Bundesregierung liegt dazu vor. All dies hilft den Verbrauchern bei den aktuell ausbleibenden Rückerstattungen jedoch nicht weiter. Wenn die Airlines jetzt nicht einlenken, werden wir bald wieder darüber zu sprechen haben, wie wir die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr für die Zukunft generell verbessern können. Denkbar sind zum Beispiel vereinfachte Erstattungssysteme oder im Fall von Airline-Insolvenzen in Anlehnung an das Pauschalreiserecht eine reine Anzahlungspflicht, wobei die Restsumme dann erst kurz vor Flugantritt fällig wird. Dies könnte zu einer deutlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen.“

Tags: ErstattungFLÜGEKostenLufthansaLuftverkehrRyanair Flüge
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