Sixt gewinnt im Rechtsstreit gegen Oskar Lafontaine


27 Okt 2006 [14:05h]     Bookmark and Share




Oskar Lafontaine, Ex-SPD-Chef und derzeitiger Fraktionschef der Linkspartei, verliert vor dem Bundesgerichtshof sieben Jahre währenden Rechtsstreit gegen die Sixt AG

München / Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag in Karlsruhe in letzter Instanz die Klage von Oskar Lafontaine gegen die Sixt AG auf 100.000 Euro Schadenersatz abgewiesen (Aktenzeichen: I ZR 182/04). Damit wird auch das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 9. November 2004 aufgehoben. Oskar Lafontaine muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Bei dem Rechtsstreit ging es unter anderem um Lafontaines
Persönlichkeitsrechte. Kurz nachdem Lafontaine im März 1999 als Finanzminister zurückgetreten war, erschienen in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und der „Welt“  Werbeanzeigen für Sixt. Darin war das damalige Bundeskabinett von Gerhard Schröder (SPD) zu sehen. Eine
der 16 Portraitaufnahmen zeigte Lafontaine. Sein Foto war jedoch durchgestrichen. Im Werbetext hieß es: „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.“

Daraufhin verklagte Lafontaine das Unternehmen. Er machte hierbei keine Verletzung seines ideellen Persönlichkeitsrechts geltend, sondern verlangte ausschließlich eine Geldentschädigung für die werbliche Nutzung seines Bildes. Das Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg sprachen ihm zunächst 100.000 Euro zu. Mit der Anzeige sei das Recht am eigenen Bild verletzt worden, weshalb Sixt zur Zahlung einer fiktiven Lizenz verpflichtet sei. Dabei orientierten sich die Vorinstanzen an einer Boris Becker zugesprochenen Entschädigung für die werbliche Verwendung seines
Bildes. Sixt ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hat nun die
früheren Urteile aufgehoben und die Klage von Lafontaine abgewiesen.


Erich Sixt begrüßt die grundsätzliche Entscheidung des
Bundesgerichtshofes. Sixt: „Unsere Auffassung, dass Politiker nicht mit Showstars gleichzusetzen sind, wurde vom Gericht bestätigt. Es war mir ein persönliches Bedürfnis, diesen Rechtsstreit gegen Herrn Lafontaine, der bereits als Bundesfinanzminister versagt hat und weiterhin Wasser predigt, aber Wein trinkt, durchzukämpfen.“ Erich Sixt betont in diesem Zusammenhang, dass er durchaus bereit war, vergleichsweise 70.000 Euro als Spende zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu zahlen, dass aber Oskar Lafontaine dies ausgeschlagen und stattdessen eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation seiner Frau, die sich gegen die
Beschneidung von Mädchen und Frauen wendet, verlangt hatte. Erich Sixt bedauert, dass die Arbeitslosen, denen das Geld zu Gute kommen sollte, nun im Regen stehen.

Auch Sixt-Anwalt Dr. Wolfgang Weitnauer begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes. Weitnauer: „Der BGH hat uns erfreulicherweise in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass kritische Werbung, die politische Geschehnisse aufgreift, zulässig ist und sich das Grundrecht der Meinungsfreiheit gegenüber den rein kommerziellen Aspekten des  Persönlichkeitsrechts im Rahmen der Güterabwägung
durchsetzt.“

Der BGH wird in Kürze eine eigene Presseerklärung mit der genauen Urteilsbegründung veröffentlichen.

Über Sixt
Die Sixt AG mit Sitz in Pullach bei München ist ein international
tätiger Anbieter hochwertiger Mobilitätsdienstleistungen. Zusammen mit Lizenznehmern und Partnern ist das 1912 gegründete Unternehmen mit 3.500 Service Points weltweit vertreten.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft Sixt Leasing AG ist die
führende hersteller- und bankenunabhängige Leasinggesellschaft in Deutschland. Sie bietet Privat- und Firmenkunden attraktives

Fahrzeugleasing, umfassendes Full-Service-Leasing, kompetentes Fuhrparkmanagement und individuelles Flotten-Consulting.







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