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Home News Aktionen Sonderangebote

„Bordservice“ à la Ryanair: Streik, unwirksame AGB Klauseln -Rüge der EU-Kommission!

Red.4 by Red.4
27. September 2018
in Aktionen Sonderangebote, Billigflieger, Luftverkehr, News, Reiserecht, Travelequipment, Umwelt
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Foto: Carstino Delmonte

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Erneut gibt es Streiks und Flugausfälle. Ryanair hat als Angreifer auf die großen Airlines stark expandiert, nun muss eine neue Strategie der Nachhaltigkeit folgen.

Wiesbaden/Wien – Schon lange gibt es bei der irischen Flugflinie Ryanair immer wieder negative Schlagzeilen: Skrupel, Geradlinigkeit, Serviceorientierung und viel Gutes mehr muß man bei der mit strenger Hand nach Wildwestmanier geführten Airline suchen.  Entschädigungen nach der EU-VO wegen Streiks werden vorab medial einmal abgelehnt, Klauseln in den Beförderungsverträgen schließen das Abtreten von Ansprüchen aus und schränken damit Rechte von Kunden weit über Gebühr ein.

Die krassen Arbeitsbedingungen der Angestellten lassen aufhorchen. Sogar als Passagier darf man sich fragen: Sind derart demotivierte, ausgepresste Mitarbeiter für meine Sicherheit eigentlich wirklich ein Garant?

Für Freitag, den 29.09. stehen erneut Streiks in zahlreichen Ländern auf der Tagesordnung. Fast gewinnt man den Eindruck, hier bewegt sich eine Fluglinie in einer eigenen, rechtsfreien Zone. Ryanair betreibt 86 Standorte in ganz Europa und führt täglich rund 2.000 Flüge durch – und ist mittlerweile ein Großkonzern im Luftfahrtgeschäft, denn seit 1997 wurde stetig expandiert.

„Billig um jeden Preis“ hat Ryanair zum Erfolg geführt, doch an den neuen Standorten wird, anders als im angelsächsischen Raum, stark auf das Einhalten des Arbeitnehmerschutzes und der Verbraucherrechte geachtet. Auch die EU-Kommission richtet ihr Augenmerk stark auf diesen Focus und hat Ryanair abgemahnt.

Die Fluggastrechteorganisation FairPlane begrüßt das, denn alle Luftfahrtunternehmen sind dazu angehalten, sich an die Regeln zu halten, sich nur die Rosinen herauszupicken ist langfristig kein guter Weg. Mit dem Aufschlag von nur einem Euro pro verkauftem Ticket kann eine Fluglinie die Kosten für anfallende Entschädigungen aus der EU-VO 261/2004 bereits abfedern. Das würde zu schnelleren Auszahlungen und zur Beendigung der Hinhaltetaktik gegenüber den Verbrauchern führen, meint die Organisation.

„Bereits nach dem Streik im Winter 2017 haben wir, wie viele andere Fluggastrechteportale auch, Klage gegen Ryanair eingebracht. Nach der jüngsten EuGH Rechtsprechung zum Thema Streik freue ich mich schon auf die Verhandlungstermine, die unser Luftrechtsexperte und Unternehmenssprecher Ronald Schmid persönlich wahrnehmen wird. Verbraucher sollten der Ansage von Ryanair: „Es gibt bei Streik keine Entschädigung“, keinen Glauben schenken.“, so Andreas Sernetz, Chef von Fairplane.

Auch bei der Ausgestaltung seiner AGB´s versucht Ryanair immer wieder die Rechte der Verbraucher zu beschneiden. Ein Landgericht hat vor kurzem die Unwirksamkeit von Ryanair AGB Klauseln bestätigt. Die verwendete Klausel hat eine Abtretung der Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung an Dritte, hier lag der Focus auf Fluggastrechtportalen, untersagt. Lediglich an natürliche Personen, die Mitreisende waren, sollte der Anspruch auf Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 in der abgeänderten Klausel wirksam abgetreten werden können. Nach drei Urteilen des Amtsgerichts in ähnlichen Fällen hat Ryanair die Berufung gegen diese Urteile nun zurückgenommen.

Tags: @RyanairFairplaneFluggastrechteLuftverkehrStreik
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