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Home News Deutschland

Flughafenverband ADV fordert Land Hessen auf, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen

Red.4 by Red.4
24. August 2009
in Deutschland, Luftverkehr, Verbände
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„Mit dem VGH-Beschluss, Nachtflüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr zu überprüfen, haben die Kasseler Richter dem Wirtschaftsstandort Rhein-Main einen Bärendienst erwiesen“, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Gleichzeitig zweifeln die ADV-Fachleute die rechtliche Begründung des VGH an.

Berlin – In ihrer vorläufigen rechtlichen Einschätzung kritisieren die Rechtsexperten des Flughafenverbandes vor allem die unveränderte Bezugnahme des Gerichtes auf den Hessischen Landesentwicklungsplan. Aus einer hessischen Rechtsnorm kann keine Abwägungsdirektive abgeleitet werden, die über Bundesgesetzen steht. Landesrecht kann nicht Bundesrecht brechen. „Eine derartige Interpretation hätte gravierende Folgen für das gesamte deutsche Planungsrecht und die deutsche Flughafenlandschaft“, erklärt Ralph Beisel und betont: „Deshalb ist die weitergehende Überprüfung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch das Land Hessen geboten und unumgänglich.“

Aus Sicht der ADV könnte das VGH-Urteil weitreichende Konsequenzen für alle Flughäfen haben. Wenn Deutschland künftig auf der Karte des Weltluftverkehrs eine Rolle spielen möchte, dann müssen die Flughäfen auch zeitgemäß – bei Bedarf auch nachts – genutzt werden dürfen. Wenn schon an Deutschlands größtem Flughafen nachts die Türen zugeschlossen werden sollen, ist die Gefahr für alle anderen Flughäfen umso größer.

Zudem verweist der Flughafenverband ADV auf das unlängst erlassene Fluglärmgesetz. Die in der Schallschutzverordnung bestimmten rechtlichen Regelungen gewährleisten einen sehr weitgehenden Schutz der Wohnbevölkerung gerade für die Nachtstunden.

Mit dem Fluglärmgesetz wurde ein Interessenausgleich zwischen Politik, den Flughäfen und ihren Anwohnern erreicht. Wir wollen die Anwohner im Umland der Flughäfen noch besser vor Fluglärm schützen“, erklärt Ralph Beisel. Mit den nun bevorstehenden Baumaßnahmen (u.a. Einbau von Schallschutzfenstern bei Anwohnern) sind die Flughäfen einmal mehr Vorreiter beim Lärmschutz und behalten das ungleich höhere Schutzniveau gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene bei. In den zurückliegenden Jahren haben alle deutschen Verkehrsflughäfen 470 Millionen Euro in die Schalldämmung von Gebäuden investiert. Dies ist Ausdruck der Verantwortung der gesamten Branche.

Tags: ADVFlughafenverbandFrankfurtNachtflügeUrteil
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