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Nachtflüge unverzichtbar für Wettbewerbsfähigkeit
„Mit dem VGH-Beschluss, Nachtflüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr zu überprüfen, haben die Kasseler Richter dem Wirtschaftsstandort Rhein-Main einen Bärendienst erwiesen“, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Gleichzeitig zweifeln die ADV-Fachleute die rechtliche Begründung des VGH an.