Rund 7.000 BBI-Nachbarn haben Schallschutzvereinbarungen bereits erhalten: Es kann gebaut werden


28 Jan 2011 [14:43h]     Bookmark and Share


Rund 7.000 BBI-Nachbarn haben Schallschutzvereinbarungen bereits erhalten: Es kann gebaut werden

Rund 7.000 BBI-Nachbarn haben Schallschutzvereinbarungen bereits erhalten: Es kann gebaut werden



Bau- und Entschädigungsleistungen in Höhe von knapp 40 Millionen Euro zugesagt. Berliner Flughäfen leisten Schallschutz mit Augenmaß

Berlin – 2011 wird beim BBI-Schallschutzprogramm ganz im Zeichen der baulichen Realisierung stehen. Die Berliner Flughäfen haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 7.000 Kostenerstattungsvereinbarungen (KEVs) an die Eigentümer versendet. Auf dieser Grundlage können die Eigentümer die Handwerksunternehmen mit dem Einbau des baulichen Schallschutzes beauftragen.

Insgesamt haben 42.000 Anwohner in 25.500 Wohneinheiten Anspruch auf Schallschutz. Knapp 12.400 vollständige Anträge liegen vor, wovon mit 11.500 bereits über 90 Prozent von den Berliner Flughäfen bearbeitet werden.

Mit der Unterzeichnung der KEVs haben die Berliner Flughäfen bis zum jetzigen Zeitpunkt zugesichert, bei den Flughafenanwohnern Schallschutz mit einem Kostenvolumen in Höhe von knapp 40 Millionen Euro zu realisieren. Insgesamt rechnen die Berliner Flughäfen beim BBI-Schallschutzprogramm mit Kosten in Höhe von 140 Millionen Euro. Der Großteil der Kosten entsteht neben den Entschädigungs­ansprüchen für den Außenwohnbereich durch den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern. Grundlage der jeweiligen baulichen Maßnahmen ist für jeden anspruchsberechtigten Eigentümer die individuelle Bestandsaufnahme. Ziel ist die Erreichung des Schutzanspruchs der Anwohner.

Besondere Einrichtungen und Entschädigung Außenwohnbereich

Bei der Umsetzung des BBI-Schallschutzprogramms für die sogenannten Besonderen Einrichtungen – wie Kindertagesstätten, Schulen oder Seniorenheime –geht es ebenfalls gut voran: Mittlerweile haben 34 der etwa 50 anspruchsberechtigten Besonderen Einrichtungen einen Antrag auf Schallschutz gestellt. 26 dieser Anträge sind derzeit bei den Berliner Flughäfen in Bearbeitung, drei anspruchsberechtigte Einrichtungen sind bereits fertiggestellt: Im Altbau der Astrid-Lindgren-Grundschule und in der Wilhelm- Busch-Grundschule (beide Blankenfelde-Mahlow) wurden neben Schallschutzfenstern spezielle Lüftungseinrichtungen eingebaut. Im Hort Stubenrauchstraße in Eichwalde wurden im Rahmen umfangreicher Modernisierungsarbeiten diese Leistungen erstattet.

Ein weiteres Element des BBI-Schallschutzprogramms ist die Entschädigung für Außenwohnbereiche wie Terrassen, Balkone und Kleingärten. Hier sind etwa 10.000 Wohneinheiten im BBI-Umfeld anspruchsberechtigt. Für mehr als die Hälfte der bisher gestellten 3.500 Anträge haben die Berliner Flughäfen eine Entschädigungsvereinbarung erstellt, für etwa 700 anspruchsberechtigte Objekte wurde bereits ausgezahlt.

Schallschutz mit Augenmaß

„Wir setzen das Schallschutzprogramm mit Augenmaß um“, sagt Flughafenchef Prof. Dr. Rainer Schwarz. „Der BBI ist nicht nur das volkswirtschaftliche Schwungrad für die kommenden Jahrzehnte, er ist auch Arbeitgeber und Nachbar. Solch ein Projekt braucht deshalb den Rückhalt bei den Menschen in der Region.“

Berliner Flughäfen erweitern Service im Internet

Mit dem Fortschreiten des BBI-Schallschutzprogramms steigen auch die Erfahrungswerte bei allen Beteiligten. Die Berliner Flughäfen erweitern daher laufend den Service für Anwohner im Internet. Das Informationsangebot zum BBI-Schallschutzprogramm wird beispielsweise regelmäßig um die Fragen erweitert, die an die Schallschutz-Experten der Berliner Flughäfen herangetragen werden.

Auch finden Anwohner im Internet alle Informationen zum Antragsverfahren. Das Antragsverfahren ist klar von der Antragstellung bis zur Rechnungslegung in sechs einfachen Schritten geregelt. Die Dauer beträgt etwa ein Jahr. Natürlich gilt auch weiterhin: Bis fünf Jahre nach BBI-Eröffnung können Schallschutzanträge gestellt werden, also bis Juni 2017.

Auswirkungen der aktuellen Flugroutendiskussion

Rechtsgrundlage des BBI-Schallschutzprogramms sind der Planfeststellungsbeschluss sowie der ergänzende Planfeststellungsbeschluss zum BBI. Daher wird das Schallschutzprogramm trotz der aktuellen Diskussionen um die BBI-Flugrouten weitergeführt. Wenn die BBI-Flugrouten nach ihrer endgültigen Festlegung von der bisherigen Grobplanung der Deutschen Flugsicherung (DFS) abweichen, kann dies gegebenenfalls auch Auswirkungen auf die Schutzzonen für die Anwohner haben. Über etwaige Änderungen an den Schutzgebieten halten Sie die Berliner Flughäfen auf dem Laufenden.







  • Palma.guide



Kontakt zum Verfasser der Nachricht:

[contact-form-7 id="53822" title="KontaktAutorArtikel"]




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*