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Home News Allianzen Kooperationen Kartelle

Anschlussflug verpasst: So bekommen Geschädigte zumindest Entschädigung

Red.4 by Red.4
5. April 2017
in Allianzen Kooperationen Kartelle, Besserer Service?, Billigflieger, Destinationen, Fliegen, Luftverkehr, Mit dem Flugzeug, News, Reiserecht, Reisezusatzleistungen, Sicherheit, Transport, Travelequipment, Umwelt, Verbände, Zahlungsmittel Reisekasse
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Foto: Carstino Demonte

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Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und wissen, dass sie Entschädigung bekommen können, wenn der nächste Flieger ohne sie abhebt: Passagiere, die auf mehrteilige Flüge innerhalb der EU gebucht sind, haben oft Anspruch auf Entschädigung, wenn der erste Flug verspätet ist und sie deshalb den Anschlussflug verpassen.

 

Potsdam – Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht vor, dass die Entschädigung im Fall von verpassten Anschlussflügen nur fällig wird, wenn alle Flüge in einer Transaktion gebucht wurden. Eve Büchner, Gründerin und CEO des Flugrechtsportals refund.me, weist darauf hin, dass kurze Umsteigzeiten immer ein Risiko darstellen und empfiehlt, die Flüge einer mehrteiligen Flugreise gemeinsam zu buchen.

„Wenn die Reise in einer Transaktion gebucht werden, liegt es in der Verantwortung der Fluglinie sicherzustellen, dass die Passagiere ihre Anschlussflüge rechtzeitig erreichen. Hat der erste Flug Verspätung und Sie verpassen Ihren Anschlussflug, dann haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf Entschädigung“, so Büchner. „Allerdings haben Sie kein Recht auf Entschädigung, von keiner der beiden Fluglinien, und es liegt in Ihrer eignen Verantwortung, Ihre Reise neu zu organisieren, wenn die Anschlussflüge einzeln gebucht werden.“

Wenn Fluggäste die Anschlussflüge aufgrund von Verspätungen der ersten Flüge verpassen, ist die Fluglinie verpflichtet, Alternativen zu organisieren und muss den Passagieren sogar Entschädigung zahlen, wenn sie Ihr Reiseziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen. Selbst wenn Einzelbuchungen zunächst etwas kostengünstiger sind, lohnt sich der Ärger nicht, wenn etwas schiefgeht und der Passagier auf dem Rollfeld steht und seinem Flieger hinterherwinkt.

Die geltende Verordnung EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt die Rechte der Fluggäste, die von Verspätungen, Ausfällen und Überbuchungen betroffen sind. Die Verordnung berücksichtigt die Verspätung am Zielort und damit auch eine kurze Verspätung eines Zubringerflugs, die das Erreichen des Anschlussfluges verhindert. Passagiere können bis zu EUR 600 Entschädigung von der Airline fordern.

Das trifft auf die geplante Partnerschaft zwischen Ryanair und Norwegian zu. Der irische Billigfluganbieter plant ab Mitte 2017 Anschlussflüge auf Norwegian anzubieten. Eine weitere neue Partnerschaft zwischen Cathay Pacific Airways und der Lufthansa Group ermöglicht Fluggästen mit nur einer Buchung aus Frankfurt, München, Wien und Zürich in Hongkong auf Cathay Pacific umzusteigen. In beiden Fällen wären Ryanair und Lufthansa für verpasste Anschlussflüge verantwortlich.

Tags: @RyanairAirberlinAnschlussCondorEasyjetEntschädigungEurowingsFliegenFlugFluggastrechtFlugverspätungGermanwingsKlageLufthansaLuftverkehrNorwegianSchadensersatzumsteigenVerpflegungVerspätung
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