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Home News Bus- & Bahnreisen

Urlaubsfotos erlaubt

Red.4 by Red.4
4. Oktober 2009
in Bus- & Bahnreisen, Deutschland, Reiserecht, Reiseveranstalter, Unternehmens-News Touristikbranche, Verbände
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Ob im Winter zum Ski fahren in die Alpen, oder im Sommer zum Baden an die spanische Costa Brava. Viele fliegen oder fahren an ihren freien Tagen weg. Die ersten Fotos werden dann oftmals schon am Flughafen oder Bahnhof geknipst. Aber darf man dort überhaupt fotografieren?

Von Stefan Czimmek

 

Spätestens seit dem 11. September 2001 sind die Sicherheitsmaßnahmen auch an deutschen Flughäfen massiv verschärft worden. Sicherlich hängt das auch von der Strecke ab die man fliegen möchte. Trotzdem kann sicherlich jeder Vielflieger bestätigen, dass die Kontrollen an Flughäfen – nach dem Terroranschlag – zugenommen haben. 

Man könnte also annehmen, dass auch das Fotografieren an Flughäfen untersagt ist. Dem ist erstmal nicht so. Die Bundespolizei, die für die Gepäck- und Personenkontrollen an deutschen Flughäfen zuständig ist, sagt, dass „alles was der Passagier sehen kann,“ fotografiert werden darf.

 

Natürlich gibt es Einschränkungen. Generell hat der Flughafen das Hausrecht. Das heißt: Wenn durch das Hausrecht eines Flughafens das Fotografieren untersagt wird, dann muss das akzeptiert werden. Der bundespolizeilichen Behörde ist aber kein Flughafen bekannt, der das Fotografieren generell untersagt. 

 

Trotzdem sollte man vorsichtig sein, wenn man ein Foto machen möchte. Das Persönlichkeitsrecht muss in jedem Fall beachtet werden. „Das heißt, Menschen dürfen ohne ihre Einwilligung nicht abgelichtet werden,“ so die Bundespolizei

Wenn eine Person auf einem Bild zu erkennen ist oder gar im Mittelpunkt des Bildes steht, dann sollte das Foto gar nicht erst gemacht, oder – sofern möglich – gelöscht werden.

 

Des weiteren ist es strikt untersagt Fotos von konkreten Flugsicherheitsmaßnahmen aufzunehmen. Dazu zählen unter anderem auch die Beobachtungsmonitore bei der Gepäckdurchleuchtung. Ansonsten darf aber auch in dem Sicherheitsbereich fotografiert werden. Dabei gilt es zu beachten, dass auch die Persönlichkeitsrechte des Personals nicht verletzt werden.

 

Auch wenn kein Flughafenbetreiber in Deutschland das private Fotografieren generell untersagt, so wird doch etwas unterschiedlich mit dem Thema umgegangen. Die Pressestelle des Flughafens Hamburg lässt beispielsweise verlauten, „wenn man Fotos machen möchte, sollte man vorher möglichst anrufen, um auf Nummer sicher zu gehen. Dann wird eine Mitteilung im Haus rumgeschickt und alle wissen Bescheid.“ 

Die Anmeldung ist nicht zwanghaft nötig. Wer sich jedoch eventuelle Probleme ersparen möchte, der sollte vorher besser den Anruf tätigen.

Der Pressesprecher des Flughafens Weeze, Holger Terhorst hat keine Bedenken was das Fotografieren auf dem Flughafengelände angeht. Er sagt, dass der Flughafen generell das Hausrecht habe. „Fotos zu machen ist aber erstmal kein Problem.“ 

Aber was kann man mit den Fotos nun machen. Erst einmal kann man sie natürlich seiner Familie, den Verwandten, Freunden und Bekannten zeigen. Nur wie sieht die Rechtslage im Internet aus? In Zeiten von Online-Communitys ist die Veröffentlichung von privaten Bildern an der Tagesordnung.

Der Rechtsanwalt Oliver Hoff sieht zuerst einmal „kein Problem, wenn Bilder veröffentlicht werden“, die am Flughafen aufgenommen wurden. Wichtig ist jedoch auch hier, dass„Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Personen die erkennbar sind dürfen grundsätzlich nicht abgebildet werden, “ Auch wenn andere Personen auf den Bildern erkennbar sind, ist es noch nicht unproblematisch. Wichtig ist, dass „keine Verbindung der anderen Person zum Kontext des Fotos erkennbar ist“, so Hoff. Befindet sich beispielsweise jemand im Hintergrund, der offensichtliches Beiwerk ist, dann ist das völlig legal. Befindet sich aber ein Angestellter des Flughafens im Hintergrund und es wird in der Bildunterschrift auf ihn verwiesen, dann wird er damit nicht mehr als Beiwerk betrachtet. Das Persönlichkeitsrecht ist in diesem Fall verletzt worden.

 

Übrigens: Das Fotografieren an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist ziemlich uneingeschränkt gestattet. Auf Anfrage verwies die Pressestelle der Deutschen Bahn auf der Internetseite lok-report. Dort können die Regeln nachgelesen werden: Solange „die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer“ durch „die Aufnahmen nicht gefährdet werden“, ist das Fotografieren auch hier gestattet. Wenn man sich nicht gerade auf die Gleise begibt, kann man also auch hier ungestört fotografieren.

 

Die rund 166,3 Millionen Passagiere die im letzten Jahr durch die deutschen Flughäfen geschleust wurden, brauchen sich erstmal keine Sorgen zu machen, wenn sie ein einfaches Erin

nerungsfoto machen möchten. Solange die Rechte anderer nicht verletzt und keine Flugsicherheitsmaßnahmen fotografiert werden, steht man in der Regel auf der sicheren Seite.

 

Aber, seien wir mal ganz ehrlich: Bilder von Papa Hans zum ersten Mal auf Skiern oder mit Ballermannhut auf Mallorca ist doch viel interessanter als öde Fotos vom gehetzten Treiben in einem Flughafen.

Tags: FlughafenFotoFotografierenRechtUrlaub
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