Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind bei dringenden Einsätzen von der Straßenverkehrsordnung weitgehend befreit.
Vorsicht bei Blaulicht und Martinshorn. Ist ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs, müssen Autofahrer "freie Bahn" schaffen. Beide Zeichen ...