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Home News Deutschland

Stuttgart 21 und der Feinstaub: Bahn missachtet gerichtliche Auflagen – Landesregierung schaut tatenlos zu

Red.4 by Red.4
24. März 2011
in Deutschland
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Bahn ignoriert auf der Bahnhofsbaustelle Stuttgart 21 von der Deutschen Umwelthilfe vor Gericht erstrittene
Rußfilterpflicht für Baumaschinen und Baufahrzeuge

Berlin – Bahn ignoriert auf der Bahnhofsbaustelle Stuttgart 21 von der Deutschen Umwelthilfe vor Gericht erstrittene Rußfilterpflicht für Baumaschinen und Baufahrzeuge – DUH dokumentiert
zahlreiche Verstöße gegen gerichtliche Auflagen – Deutsche Bahn weigert sich, die richterlichen Auflagen umzusetzen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „CDU-Umweltministerin Gönner hat ein Herz für Dieselstinker und verweigert den betroffenen Anwohnern am ’schmutzigsten Platz Deutschlands‘ – dem Stuttgarter Neckartor – Schutz vor dem giftigen Dieselruß

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart von Anfang Dezember 2010 war eindeutig: Ab dem 1. Februar 2011 müssen alle auf der Baustelle Stuttgart 21 eingesetzten Baumaschinen und -fahrzeuge mit einem Dieselrußfilter ausgestattet sein, es sei denn die Bahn kann als Bauherr nachweisen, dass es derartige Fahrzeuge oder Maschinen mit Partikelfilter nicht gibt. Ebenso eindeutig verstößt die Deutsche Bahn gegen die Auflage. Zahlreiche von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) seit dem 1. Februar 2011 dem Verwaltungsgericht Stuttgart vorgelegte Fotodokumentationen beweisen die massiven Verstöße. Es sind allesamt Fahrzeuge und Maschinen, die entweder mit Rußfilter nachrüstbar sind oder von denen es
vergleichbare Typen mit Partikelfilter gibt duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2539 .

„Es zeugt von einem hohen Maß an Selbstherrlichkeit, zunächst einer gerichtlichen Verfügung zuzustimmen, um sie anschließend schulterzuckend und systematisch zu ignorieren“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), die durch die Unterstützung der Klage eines Anwohners die Auflagen vor dem Verwaltungsgericht mit durchgesetzt hatte. Inzwischen hat die Bahn auf die Vorwürfe in für sie typischer Weise reagiert: mit Sichtschutzvorrichtungen versucht sie zu verhindern, dass weitere Fotos aufgenommen werden können. Außerdem würden Schläuche auf rußenden Auspuffen befestigt, um die gesundheitsschädlichen Rußwolken nicht mehr offensichtlich nach der Seite bzw. oben zu entlassen, sondern Richtung Boden entweichen zu lassen. Mit dieser rechtlich illegalen Maßnahmen, werden die auf der Baustelle Beschäftigten möglicherweise noch stärker belastet.

Statt die gerichtlichen Auflagen einzuhalten und zum Schutz der Beschäftigten, von Anwohnern und Passanten saubere Baumaschinen und -fahrzeuge einzusetzen, erkläre die Bahn nun, viele der auf dem Baugelände eingesetzten Fahrzeuge gehörten gar nicht zur Baustelle S 21 oder sie bestreitet, dass die Aufnahmen von der Baustelle seien.

Die DUH hat entsprechende schriftliche Bestätigungen der Fotografen, dass es sich um Fahrzeuge und Maschinen auf der S21 Baustelle handelt.

Resch beklagt, dass die für die Luftreinhaltung zuständige Landesregierung in Stuttgart die offene Ignoranz der Bahn gegenüber gerichtlichen Auflagen erkennbar nicht störe. „Das passt durchaus ins Muster zur Luftreinhaltepolitik der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner, die ein ‚Herz für Dieselstinker‘ habe“, sagt Resch. „Die Gegend um die Baustelle von Stuttgart 21 hat die bundesweit höchsten Feinstaubwerte in Deutschland, die Gefahr von dadurch verursachten Krebs-, Atemwegs- und Kreislauferkrankungen ist nirgendwo größer“.

Trotzdem verweigert Gönner den Anwohnern den ihnen zustehenden Schutz durch die konsequente Einforderung der Filterpflicht für die S21 Baustelle bzw. der sofortigen Scharfstellung der Stuttgarter Umweltzone auf grüne Plakette. Wahrheitswidrig fabuliere Umweltministerin Gönner von der sehr guten Luftqualität in Baden-Württemberg. Die vor Ort über viele Jahre gemessenen Schadstoffwerte besagen das Gegenteil. Neben den hohen PM10-Überschreitungen liegen auch die NO2-Werte weit über den EU-weit zulässigen Grenzen. Falls die Bundesregierung die in Baden-Württemberg Verantwortlichen nicht zum Gegensteuern veranlasst, können von der EU Strafzahlungen von bis zu 50.000 Euro pro Tag fällig werden. „Selbstverständlich kann eine Umweltzone nicht gut funktionieren, wenn mittendrin Baumaschinen und Fahrzeuge toleriert werden, die ungefiltert zu den größten Einzelemittenten zählen“, fügt Resch hinzu. „Die Landesregierung in Stuttgart muss endlich dafür sorgen, dass behördliche Auflagen die gerichtlich bestätigt sind, auch eingehalten werden“. Auch die Bundesregierung habe versäumt, Baden-Württemberg wegen dieser fortgesetzten Verstöße zu belangen.

Was ist das für ein Rechtsverständnis, dass man in Baden-Württemberg offenbar erst vor Gericht ziehen müsse, um sein selbstverständliches Recht auf saubere Luft einzufordern, um nach erfolgter gerichtlicher Bestätigung festzustellen, dass selbst Gerichtsentscheidungen von dieser Regierung ignoriert werden?

Foto: Carstino Delmonte

Tags: BahnFeinstaubLandesregierungStuttgart
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