Neue EU-Regelungen zur Luftsicherheit


03 Nov 2006 [08:15h]     Bookmark and Share




Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf die im August d. J. in London vereitelten Terroranschläge Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten erlassen, die Fluggäste in den Bereich hinter die Kontrollstellen und bis ins Flugzeug mitnehmen dürfen.

Diese Beschränkungen werden vom 6. November 2006 an in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten.

Konkret bedeutet dies, dass nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml, diese in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren, maximal 1 Liter fassenden Plastikbeutel verpackt, im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

Der Plastikbeutel (z.B. wieder verschließbarer Gefrierbeutel) muss komplett geschlossen sein.

[GADS_NEWS]Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke,  Suppen,

Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung. Außerdem können sämtliche nach den Fluggast-Kontrollstellen erworbenen Flüssigkeiten mitgenommen werden, sofern der Ausgangs- oder Umsteigeflughafen sich im Gebiet der EU befindet.

Ausnahmen gelten auch für an Bord von EU-Luftfahrtunternehmen gekaufte Flüssigkeiten. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) teilt mit, dass die deutschen Verkehrsflughäfen die Fluggäste durch entsprechende Plakate in mehreren Sprachen in ihren Terminals über diese Beschränkungen informieren werden. Zudem werden Faltblätter und Videoclips zur Verfügung gestellt.







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