Flughafen Hahn: Neue EU-Handgepäckregelung ab 6. November


03 Nov 2006 [08:56h]     Bookmark and Share


Flughafen Hahn: Neue EU-Handgepäckregelung ab 6. November

Flughafen Hahn: Neue EU-Handgepäckregelung ab 6. November



Mobiles Flughafenpersonal im Einsatz

Flughafen Frankfurt-Hahn – Auch der Flughafen Frankfurt-Hahn rüstet sich für die am Montag, 6. November, in Kraft tretende neue EU-Vor­schrift für Handgepäck in Flugzeugen. Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU abgehen, dürfen im Handgepäck nur noch Flüssigkeitsmengen bis zu 100 Milliliter pro Behältnis in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Schon vor Ankunft am Flughafen werden Passagiere, die per Bus anreisen, per Ansagen und Plakate über die neuen Regelungen infor­miert. Am Flughafen werden an allen sichtbaren Stellen, an den Eingangstüren und im Terminal, Poster angebracht. Zusätzlich wird in den ersten Tagen ein mo­biles Flughafenteam von rund zehn Personen im Vier-Schicht-Betrieb vor den Check-In Schaltern im Einsatz sein. Die Flughafenbetreibergesellschaft rät, mehr Zeit am Flughafen einzuplanen und mindestens zwei Stunden vor Abflug vor Ort zu sein.

Durch die neue Regelung geht der Flughafen Frankfurt-Hahn von längeren Wartezeiten an den Check-In Schaltern und Sicherheitskontrollen aus.  „Wir setzen gezielt ein mobiles Flughafenteam ein, um unsere Kollegen im Terminal zu entlasten“, sagt Jörn Muthmann, stellv. Verkehrsleiter der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH. „Wir bieten unseren Passagieren diverse Möglichkeiten: Entweder werden die Flüssigkeiten ins aufzugebende Reisegepäck umgepackt, das Handgepäck wird auch aufgegeben oder die Gefäße werden direkt ent­sorgt“. Bei Gefäßen mit maximal 100 Milliliter Inhalt stellt das mobile Flug­hafenpersonal Plastikbeutel gegen eine Schutzgebühr von 0,50 Cent zur Verfü­gung, die auch im Service-Center und in den meisten Terminalshops erhältlich sind. „Ausnahmen wird es nicht geben, dies gilt auch für Behältnisse, die nur teilweise gefüllt sind sowie für Mineralwasser und Kaffee zum Mitnehmen“. Ge­tränke können jedoch hinter den Sicherheitskontrollen am Flughafen erworben und mit ins Flugzeug genommen werden. Ausnahmen gelten nur für Medika­mente sowie für Spezialnahrung für Babys oder Diabetiker, wenn der Bedarf während des Fluges nachgewiesen werden kann. Duty-free-Artikel dürfen wei­terhin ins Handgepäck. Die Einkäufe werden an der Kasse mit dem Bon in durchsichtige Plastiktüten eingeschweißt.

[GADS_NEWS]Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssig­keiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahn­pasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Sie müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, der ein Fassungsver­mögen von maximal einem Liter haben darf. Pro Passagier ist nur ein Beutel erlaubt, der aber beliebig viele Gefäße enthalten darf. Hierfür sind herkömmli­che Gefrierbeutel mit Zipp-, Klett- oder Quetschverschluss geeignet.

Mit den neuen Sicherheitsvorschriften für Handgepäck auf Flugreisen reagiert die Europäische Kommission auf die im August vereitelten Terroranschläge in London.

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