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Home Allgemein

Nachtflugverbote in Deutschland

Red.4 by Red.4
13. Juni 2016
in Allgemein, Allianzen Kooperationen Kartelle, Billigflieger, Destinationen, Luftverkehr, News, Reiserecht, Reisezusatzleistungen
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Grafik: flugrecht.de

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Nachtflugverbote sind in Deutschland individuell für jeden Flughafen geregelt. Eine kleine Verspätung am Abend kann daher schon dazu führen, dass der Flug umgeleitet wird.
Nürnberg – Die Nachtflugverbote in Deutschland stellen im internationalen Vergleich eher eine Ausnahme dar und auch innerhalb Deutschlands sind sie nicht einheitlich geregelt. Hintergrund dafür ist, dass die Verhängung eines Nachtflugverbots Ländersache ist. Die Verbote und Einschränkungen werden dabei individuell für jeden Flughafen festgelegt. Die Grafik zeigt, welche Nachtflugverbote an ausgewählten deutschen Flughäfen gelten. Zusätzlich bestehen meist Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Rettungshubschrauber oder Notlagen.

An sechs der 17 ausgewählten deutschen Flughäfen gilt keine wesentliche Einschränkung bei Nachtflügen, während es an elf Airports zumindest eine Kernzeit gibt, in der keine Passagiere landen dürfen. Das kann zu Problemen führen, wenn sich Flugzeuge verspäten. Können sie nicht mehr rechtzeitig landen, dann werden sie zu einem anderen Flughafen umgeleitet. Häufig kommen dabei Umleitungen von Frankfurt nach Köln/Bonn, von München nach Nürnberg oder von Hamburg nach Hannover vor.

Die Fluggesellschaften dürfen die Passagiere dann jedoch nicht einfach am Ausweichflughafen im Stich lassen. Unabhängig davon, ob die Airline die Verspätung beziehungsweise die Umleitung zu vertreten hat, haben die Passagiere gemäß der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 unter anderem folgende Rechte:

  • schnellstmöglicher Weitertransport zum Endziel
  • oder: schnellstmöglicher Rücktransport zum Ausgangsflughafen und Rückerstattung des Ticketpreises
  • Snacks, Getränke und ggf. Telefongespräche bei längeren Wartezeiten am Flughafen
  • Hotelübernachtung und Transfer, wenn ein Aufenthalt über Nacht nötig wird

Außerdem können die Passagiere eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft verlangen, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände wie Streik, schwere Unwetter oder Sperrung des Luftraums zurückzuführen ist. Diese pauschale Entschädigung hängt von der Entfernung zum ursprünglich geplanten Flughafen ab und beträgt bis zu 600 €.

Während der Weitertransport – beispielsweise mit Bus oder Bahn – und die Betreuungsleistungen in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Fluggesellschaften anstandslos organisiert werden, stellen die Ausgleichszahlungen häufig ein Problem dar. „Gerade hier stellen sich viele Fluggesellschaften quer“ sagt Dana Oppermann, Geschäftsführerin der GKI Flugrecht GmbH vom Rechtsportal flugrecht.de. „Bei manchen Airlines hilft dann nur eine Klage und da ist es gut, dass wir den Passagieren das Risiko abnehmen.“

Tags: AnkuftEntschädigungFlugrecht.deFlugverspätungLuftverkehrUmleitung
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