Fraport: Guter Tag für Luftverkehrswirtschaft und Region


21 Aug 2009 [15:01h]     Bookmark and Share




Als „einen guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft und die Zukunft der Region im europäischen Standortwettbewerb“ bezeichnete die Fraport AG das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zum Frankfurter Flughafenausbau. Vorstandschef

Frankfurt – Dr. Wilhelm Bender erklärte in einer ersten Stellungnahme, der Richterspruch messe der Erweiterung des zentralen Luftverkehrsdrehkreuzes Deutschlands ein überragendes öffentliches Interesse bei. Der Flughafenausbau sei nicht nur eine nationale Aufgabe zur Sicherung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandortes Deutschland, er gewährleiste auch die wirtschaftliche Prosperität von Frankfurt und der Rhein-Main-Region, die von der akuten Wirtschafts- und Finanzkrise stark betroffen sei.

Bender unterstrich, dass die Fraport AG beim Flughafenausbau „voll im Zeitplan“ sei. Die anvisierte Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest zum Winterflugplan 2011 sei „eine realistische Zielvorgabe“. Wörtlich sagte Bender: „Unsere Devise lautet: Alle Kraft dem Ausbau. Wir stärken mit diesem größten privaten Investitionsvorhaben in Europa kurzfristig die Bauindustrie, tragen damit aktiv zur Überwindung der Wirtschaftskrise bei, sichern und schaffen neue Arbeitsplätze und stärken die Wirtschaftskraft der Region, in der 300.000 Menschen vom Flughafen leben.“

Den Richterspruch in Sachen Nachtflüge kommentierte der für den Flughafenausbau verantwortliche stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Schulte mit dem Hinweis, das Gericht habe dem Bedürfnis der Anwohner auf Nachtruhe ein stärkeres Gewicht als den Wettbewerbsinteressen der Fluggesellschaften beigemessen. Mit ihrem Antrag auf ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr im Planfeststellungsverfahren sei die Fraport der Empfehlung der Mediation gefolgt. Die Planfeststellungsbehörde habe dann bei der Abwägung zwischen den Interessen des Luftverkehrs einerseits und des Schutzbedürfnisses der Anrainer andererseits 17 Flugbewegungen in der Nacht zugelassen. Dies sei erheblich weniger als die 40 Nachtflüge, die heute im Durchschnitt registriert würden. Außerdem habe die Behörde anderweitige richterliche Urteile zum Interessenausgleich mit in ihre Überlegung einbezogen. Wörtlich sagte Schulte: „Letztendlich wird die Frage aller Voraussicht nach höchstrichterlich entschieden.“

Bender und sein Nachfolger Schulte riefen die Nachbarschaft des Flughafens zu einem ebenso vernünftigen wie fairen Dialog auf. Im Interesse der Bürger gehe es beispielsweise darum, fluglärmmindernde Verfahren, wie sie derzeit im Forum Flughafen und Region unter aktiver Beteiligung der Fraport erarbeitet werden, zu entwickeln. Die Luftverkehrsindustrie habe sich zu diesem nachhaltigen Ziel selbst verpflichtet und werde weitere intensive Anstrengungen unternehmen – am Flugzeug selbst, im An- und Abflug wie auch am Boden und in der Bahnenbelegung.

Abschließend verwiesen die Fraport-Vorstände darauf, dass das Unternehmen aus eigenem Antrieb bereits vor dem Kasseler Richterspruch mit der Ersatzaufforstung begonnen habe. So seien bereits über 40.000 Bäume und Sträucher gesetzt worden. Zum guten Nachbarschaftsverständnis von Fraport gehöre es, auch frühzeitig Ersatz zu leisten und den guten Willen zur Kompensation zu demonstrieren.







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