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Home News Reiserecht

Bescheinigung für Zappelphilipp auf Reisen

admin by admin
10. Januar 2009
in Reiserecht, Sport Wellness Gesundheit, Travelequipment
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Methylphenidat gegen ADHS fällt unter das Betäubungsmittelgesetz

Baierbrunn – Geht ein Kind, das mit Methylphenidat gegen das Hyperaktivitätssyndrom (ADS oder ADHS) behandelt wird auf eine Auslandsreise, benötigt es für das Medikament eine Bescheinigung vom Arzt. Die Substanz fällt nämlich unter das Betäubungsmittelgesetz. Wer sie mit sich führt, benötigt eine Bescheinigung des Arztes, die von Gesundheitsamt oder von der obersten Gesundheitsbehörde des Bundeslandes beglaubigt sein muss, erklärt die Leiterin des sozialpädiatrischen Zentrums der Universitätskinderklinik Freiburg Dr. med. Uta Tacke im Apothekenmagazin „Baby und Familie“. Bei allen Staaten außerhalb des Schengen-Bereiches empfiehlt es sich in jedem Fall, ein entsprechendes Dokument in englischer Sprache mitzuführen und die genauen Bestimmungen bei der Botschaft des Landes zu erfragen. Wem der Aufwand zu hoch ist, sollte mit dem behandelnden Arzt besprechen, ob die Therapie eventuell für die Zeit des Urlaubs unterbrochen werden kann.

Das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ 1/2009 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Tags: ADHSApothekenmagazinBescheinigungBetäubungsmittelgesetzZappelphilipp
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