Am kommenden Montag treten neue EU-Sicherheitsbestimmungen in Kraft:


05 Nov 2006 [17:36h]     Bookmark and Share




Kauf und Mitnahme versiegelter Duty-Free-Waren weiterhin möglich

Am kommenden Montag, den 6. November 2006, treten an den europäischen Flughäfen die neuen EU-Sicherheitsbestimmungen bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle in Kraft. Dann gelten für abfliegende und ankommende Passagiere auch am Münchner Flughafen die neuen Richtlinien für die Mitnahme von Flüssig­keiten im Handgepäck. Fluggästen wird dringend empfohlen, ab diesem Zeitpunkt nach Möglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepäck auf­zugeben.

Zu den Flüssigkeiten zählen Getränke, Sirup, Suppen und Parfüms, aber auch Gels, Pasten, Lotionen, Rasierschaum, Sprays sowie alle übrigen Artikel mit vergleichbarer Konsistenz. Auch der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Zahnpastatuben fällt unter die Regelung. Fluggäste, die derar­tige Produkte in die Flugzeugkabine mitnehmen wollen, müssen folgende Bestimmungen für das Handgepäck beachten:

[GADS_NEWS]Sämtliche Flüssigkeiten und ähnliche Produkte dürfen künftig aus­schließlich in Einzelbehältnissen mit einer Höchstfüllmenge von 100 Millilitern transportiert werden. Ausschlaggebend ist die auf der Packung aufgedruckte Höchstfüllmenge. Darüber hinaus müssen alle diese Behält­nisse in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen befördert werden. Die Einzel­behältnisse müssen leicht in den Plastikbeutel passen und dieser muss vollständig geschlossen sein. Es darf pro Person nur ein solcher Beutel mitgeführt werden. Alle Flüssigkeiten müssen dem Sicherheitspersonal bei der Handgepäckkontrolle gesondert zur Prüfung vorgelegt werden. Flüssigkeiten, die beanstandet werden, müssen zurückgelassen werden. In den Terminals stehen Tonnen bereit,  in denen die Fluggäste nicht zugelassene Flüssigkeiten entsorgen können.

Wer sich unnötigen Aufwand und Stress am Flughafen ersparen will und gleichwohl nicht auf die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck verzichten kann, sollte diese unbedingt schon zuhause entsprechend den neuen Bestimmungen verpacken. Geeignete Beutel für den Transport von Flüssigkeiten sind überall dort erhält­lich, wo Haushaltswaren verkauft werden. Die verschließbaren Beutel werden in der Anlaufphase nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am Flughafen München zunächst kostenlos in den Geschäften am Airport ausgegeben. Nach dieser Übergangszeit wird eine Schutzgebühr von 50 Cent für die Beutel erhoben. 

Für Fluggäste, die erst am Flughafen von den neuen Bestimmungen  erfahren, stellt die Flughafen München GmbH Umpacktische in den Terminals bereit, damit diese Passagiere ihre mitgeführte Flüssigkeiten noch in dem aufzugebenden Reisegepäck verstauen oder in die vorgeschriebenen Plastikbeutel umpacken können.

Von den neuen Regelungen ausgenommen sind lediglich Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges aus medi­zinischen Gründen unbedingt benötigt werden. Allerdings müssen auch diese Artikel bei der Kontrolle aus dem Handgepäck herausgenommen und dem Sicherheitspersonal vorgelegt werden.

Nach der Sicherheitskontrolle können die Fluggäste in den Abflugbe­reichen des Münchner Airports nach wie vor flüssige Duty-Free-Artikel wie z.B. Spirituosen oder Parfüm ohne Mengenbegrenzung erwerben. Die Regelungen für Duty-Free-Artikel gelten für den Verkauf an Flughäfen innerhalb der Europäischen Union oder an Bord von Flugzeugen, die in der EU registriert sind. Die erforderliche Versiegelung der Artikel wird von der jeweiligen Verkaufsstelle vorgenommen. Somit können Umsteiger, die ihre Duty-Free-Artikel an EU-Flughäfen oder in EU-registrierten Flugzeu­gen erworben haben, ihre versiegelten Duty-Free-Verpackungen mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. 

Dies gilt jedoch nicht für die Umsteiger in München, die ihre Duty-Free-Waren an Flughäfen außerhalb der EU oder an Bord von nicht in der EU registrierten Flugzeugen erworben haben. Die dort erworbenen Flüssigkei­ten oder gelartigen Produkte dürfen an EU-Flughäfen beim Umsteigen nicht durch die Sicherheitskontrolle gebracht und müssen deshalb zurückgelassen werden. Dies betrifft zum Beispiel flüssige Duty-Free-Artikel, die an Flughäfen in Asien oder Nordamerika erworben werden. Dies gilt auch für die Umsteiger, die in München zu einem Non-EU-Ziel weiterfliegen.







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