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Home News Billigflieger

CheapTickets.de siegt erneut für den Verbraucherschutz

Red.4 by Red.4
10. März 2009
in Billigflieger, Reiserecht
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Urteil gegen Ticketstornierungen von Ryanair in zweiter Instanz bestätigt

Frankfurt am Main – CheapTickets.de kann seinen Erfolg für den Verbraucherschutz im Reiseverkehr und gegen Ticketstornierungen des Billigfluganbieters Ryanair auch in zweiter Instanz verteidigen. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. wies am 5. März 2009 die von Ryanair eingelegte Berufung gegen die im August 2008 von CheapTickets.de beim Landgericht Frankfurt/M. erwirkte einstweilige Verfügung zurück. Diese untersagt der Airline, nicht direkt über die Website von Ryanair gebuchte Flugscheine für ungültig zu erklären. „Wir freuen uns über die Bestätigung des Urteils in zweiter Instanz und sind froh, unseren Kunden auch weiterhin Tickets aller Airlines einschließlich Lowcostern anbieten zu können“, so Lutz Derlien, Country Manager Deutschland von CheapTickets.de.

Zur Ermittlung der günstigsten Flugtarife nutzt CheapTickets.de die Technik des so genannten Screen Scraping, bei der die Websites der Airlines nach entsprechenden Angeboten durchsucht werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hatte im Rahmen der mündlichen Verhandlung erklärt, dass es diese Praxis als nicht rechtswidrig ansehe.

Ryanair hatte im Sommer 2008 angekündigt, dass Kunden der Airline, die ihr Ticket über Drittanbieter buchen, von dem Unternehmen nicht befördert würden. Die über Online-Portale wie CheapTickets.de erworbenen Tickets seien ungültig und würden rückwirkend storniert. Diese Aussagen waren seitens zahlreicher Verbraucherschutzorganisationen, Tourismusverbände sowie der Politik europaweit heftig kritisiert worden.

Tags: @RyanairCheapTickets.deTicketstornierungenUrteilVerbraucherschutz
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