• Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
Samstag, November 7, 2026
  • Login
TouristikPresse
  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
No Result
View All Result
  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
No Result
View All Result
TouristikPresse
No Result
View All Result
  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
Home News Aktionen Sonderangebote

Wenn der Hotelier FKK-Praktiken in seiner Anlage duldet: Altes Urteil als Kundenfänger wieder herausgekramt

Red.4 by Red.4
24. Februar 2014
in Aktionen Sonderangebote, Allianzen Kooperationen Kartelle, Besserer Service?, Destinationen, Reisebüro, Reiserecht, Reiseveranstalter, Reisezusatzleistungen
0
0
SHARES
1
VIEWS
Share on FacebookShare on Twitter

„Nackte Tatsachen“ können für den Reiseveranstalter teuer werden: Alltours-Reiserechtsportal will mit elf Jahre altem Urteil punkten und präsentiert sich als Reiserechtsexperte.

Duisburg/ Düsseldorf – Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der FKK praktiziert wird, kann einen Reisemangel darstellen. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der Alltours-Onlineplattform ferienretter.de hin.

In einem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter einem Ehepaar deshalb nicht nur den Reisepreis erstatten, sondern zusätzlich auch einen Schadensersatz zahlen. Das Paar hatte sich an zu vielen „nackten Tatsachen“ in dem Hotel gestört und deshalb geklagt.

Was war passiert? Der vor Gericht klagende Gast hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau eine zweiwöchige Reise nach Kuba gebucht. Das Paar hatte die gebuchte Hotelanlage dann vorzeitig verlassen und war zurückgereist, weil die Unterbringung in einem Hotel erfolgte, in dem FKK praktiziert und dies von der Hotelleitung geduldet wurde. In den Prospekten hatte ein Hinweis auf FKK gefehlt.

Das Ehepaar hat deshalb wegen Reisemängeln von dem Reiseveranstalter die teilweise Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von mehr als 5.600 EUR, sowie weitere Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von rund 1.000 EUR verlangt.

Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) gab – wie schon das Landgericht in der Vorinstanz – dem Ehepaar Recht und erkannte auf einen Reisemangel. Das OLG führt unter anderem in seiner Begründung aus: „Danach ergeben sich weder aus dem Reiseprospekt, noch aus den überreichten Reiseunterlagen, dass die Gäste in der vom Kläger gebuchten Ferienanlage Freikörperkultur praktizieren; der Kläger wurde hierauf auch nicht anderweitig hingewiesen. Zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, dass es sich bei in einer Hotelanlage praktizierter Freikörperkultur um eine sehr spezielle Form der Urlaubsgestaltung handelt, die nicht üblich und bei der Buchung eines insoweit nicht speziell ausgezeichneten Hotels auch nicht zu erwarten ist. Das Praktizieren von Freikörperkultur vermag durchaus das Ästhetik- und Schamempfinden und damit die Urlaubsfreuden anderer Reisender erheblich beeinträchtigen. Es entspricht jedenfalls auch heute noch nicht jedermanns Geschmack, sich in einer derartigen Anlage aufzuhalten und fremde nackte Menschen um sich herum zu sehen.“

„Die Beklagte als Reiseveranstalterin hat hierfür einzustehen. Es ist ausreichend, dass das Praktizieren von Freikörperkultur in der gebuchten Ferien-/Hotelanlage von dem dortigen Personal geduldet wurde, wie es das Landgericht festgestellt hat. Nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass es sich lediglich um Einzelfälle handelte.“ Dieser Mangel hat die Kläger unter anderem zur sofortigen Kündigung des Reisevertrages berechtigt, nachdem eine Umquartierung in ein anderes Hotel vom Reiseveranstalter abgelehnt worden ist. So entschieden vom Oberlandesgericht Frankfurt am 20.03.2003 – 16 U 143/02

Das elf Jahre alte Urteil muss allerdings heute nicht zwangläufig in ähnlichen Fällen bestätigt werden. Die Einstellung zum Thema Freikörperkultur dürfte sich zudem ebenso gewandelt haben wie die Erkenntnis bei Reiseveranstaltern, dass eine gute, wahrheitsgmäße Kundeninformation im Urlaubsprospekt der Gewinnung von zufriedenen Kunden dienlich sein könnte.

Foto: Carstino Delmonte

 

Tags: AlltoursAnlage duldetFKK-PraktikenHotelierNackt
Previous Post

Fahrradreparaturen: Reparaturen selber machen – schnell und günstig

Next Post

Schwerpunkt LGBT: ITB Berlin stellt Events rund um Gay- & Lesbian Travel vor

Next Post

Schwerpunkt LGBT: ITB Berlin stellt Events rund um Gay- & Lesbian Travel vor

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Impressum/Imprint

© 2026 JNews - Premium WordPress news & magazine theme by Jegtheme.

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In
No Result
View All Result
  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS

© 2026 JNews - Premium WordPress news & magazine theme by Jegtheme.

Aktuell

Müde Piloten am Steuer: Warum viele weiterhin trotz Erschöpfung fliegenHôtel de Silhouette erweitert sich in Biarritz um neues Gästehaus mit sechs SuitenNicaragua – neue Costanera AutobahnChile – Santiago wird AustragungsortLufthansa holt TAP: Über eine Milliarden Euro in bar geben den AusschlagAir Canada startet 2027 Direktflüge von Montréal nach Sevilla
Anzeige

Ähnliche Themen

Chile – Santiago wird AustragungsortBehörden erhalten erstmals Daten von Airbnb & Co.: Was sich für Kurzzeitvermieter jetzt ändertStudiosus erweitert „smart & small“: Zwölf neue Reisen für 2027 in kleiner GruppeSAS plant neue Lounge am Flughafen Kopenhagen für Juni 2027
Anzeige

Weiterführende Links