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Home News Aktionen Sonderangebote

VDR begrüßt Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren zum vereinfachten Reisekostenrecht

Red.4 by Red.4
29. Februar 2012
in Aktionen Sonderangebote, Auszeichnungen Preise, Auto Strassenverkehr, Business-Technik, Luftverkehr, Mietwagen, Reiserecht, Travelequipment
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GeschäftsreiseVerband im Schulterschluss mit Spitzenverbänden.
Erster Bericht des BMF greift Kritik der Verbände auf.

Frankfurt – Der GeschäftsreiseVerband VDR begrüßt die Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren zum vereinfachten Reisekostenrecht. Anfang des Jahres hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Bericht zur Reform und Vereinfachung des Reisekostenrechts an den Finanzausschuss des Bundestags übergeben. Er enthält Vorschläge, wie die Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auswärtstätigkeiten vereinfacht werden kann.
„Grundsätzlich begrüßen wir den Bericht des BMF. Die Lösungsansätze zeigen, dass die Kritik der Verbände verstanden wurde“, sagt Ralph Rettig, Vizepräsident des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR).

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Vorschläge für die Reform hatte eine Arbeitsgruppe formuliert, die sich für ein vereinfachtes Reisekostenrecht einsetzt. Die Gruppe – Steuerexperten acht großer Spitzenverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) – sind im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium. Ziel ist es, wichtige Reformvorschläge aus Sicht der Unternehmen zu verdeutlichen. Auch der VDR nahm an Sitzungen dieser Arbeitsgruppe teil.
 
Das neue Gesetzgebungsverfahren sei eine große Chance, so Ralph Rettig: „Eine Reform des Reisekostenrechts kann nur erfolgreich sein, wenn die Umstellungsprozesse in Unternehmen und Finanzbehörden nicht zu aufwändig werden und es eine wirkliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage bedeutet“, so Rettig. „Unser Ziel ist es, mit praxisnahen Beispielen zu verdeutlichen, was machbar ist und was nicht. Gemeinsam werden wir uns mit allen Kräften dafür einsetzen,
dass unsere Bedenken bei diesem Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.“

Die Festlegung auf nur eine regelmäßige Arbeitsstätte ist einer der zentralen Punkte des Reformansatzes, da sie der deutlichen Abgrenzung von Werbungskosten und Reisekosten dient. Auch das Vorhaben, die Anzahl der Pauschbeträge und die Prüfung von Abwesenheitszeiten zu reduzieren, bewertet der VDR grundsätzlich positiv. „Dabei darf aber der Reisende nicht benachteiligt werden, indem erst bei zehnstündiger Abwesenheit Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei bezahlt werden können“, so Rettig. Eine generelle Prüfung, ob Unterkunftskosten bei Auswärtstätigkeiten notwendig sind, lehnt der VDR ab. Weiter begrüßt der GeschäftsreiseVerband die Idee, die Dreier-Staffelung der Verpflegungsmehraufwendungen abzuschaffen – besonders mit Blick auf die mittelständischen Unternehmen, die bei der Reisekostenabrechnung eher selten elektronische Systeme einsetzen.
 
Der BMF-Bericht dient als Grundlage für ein Gesetzgebungsverfahren, das möglicherweise noch im Frühjahr auf den Weg gebracht werden soll.

Foto: Carstino Delmonte

Tags: FortschritteGesetzgebungsverfahrenReisekostenrechtVDR begrüßtvereinfachten
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