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Das Urteil, das der Bundesgerichtshof am Dienstag gesprochen hat, verändert die Reisebranche: Der BGH erklärte nun auch die „enge Bestpreisklausel“ des Buchungsportals Booking.com für ungültig.
Das Verbraucherportal informiert Familien, Erwachsene und Kinder deutschlandweit über Einsparmöglichkeiten bei Freizeitparks