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Home News Aktionen Sonderangebote

Stornierte Flugbuchung: Airlines müssen erstatten

Red.4 by Red.4
10. Juli 2014
in Aktionen Sonderangebote, Allianzen Kooperationen Kartelle, Bilanzen & Statistiken, Billigflieger, Destinationen, Luftverkehr, Reiserecht, Reiseveranstalter, Reisezusatzleistungen
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Sagen Kunden einen Flug ab, behalten die Fluggesellschaften den Ticketpreis ein. Das tun sie oft zu Unrecht, wie erste Urteile zeigen, berichtet test.de, das Onlineportal der Stiftung Warentest.

Berlin – Die Buchung eines Fluges ist ein Werkvertrag, den der Kunde vor dem Flugtermin ohne Angabe von Gründen kündigen kann. So steht es im Paragrafen 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Jeder Kunde, der vor Abflug kündigt, muss wenigstens einen Teil des Flugpreises wiederbekommen. Denn die Fluggesellschaft hat weniger Ausgaben für Kerosin, wenn ihre Maschine weniger Passagiere transportiert; und sie hat weniger Kosten für Essen und Getränke. Auch die Gebühren und Steuern, die ein Fluggast über den Ticketpreis bezahlt hat, entfallen, wenn er nicht mitfliegt.

Die ersparten Ausgaben muss eine Airline dem Kunden erstatten. Kann die Fluggesellschaft den freigewordenen Sitzplatz sogar noch zum gleichen Preis weiterverkaufen, hat sie gar keinen Schaden und muss den Ticketpreis komplett zurückgeben. Mehrere Gerichtsurteile gaben Kunden Recht, die sich nicht damit abfinden wollten, den kompletten Flugpreis zu zahlen, obwohl sie den Flug storniert hatten.

Die Stiftung Warentest rät deshalb, die Fluggesellschaft dazu aufzufordern, den Ticketpreis zu erstatten. Die Airlines versuchen oft, die Rechte ihrer Passagiere durch eigene Stornobedingungen zu verschlechtern. Diese sind aber häufig unfair und gelten deshalb nicht. Rat finden Fluggäste bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) oder beim Anwalt. Der ausführliche Artikel „Flugpreis zurück“ ist auf den Seiten der StiftungWarentest abrufbar.

Foto: Carstino Delmonte

Tags: ErstattungFlugbuchungStornierteStorno
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