• AGB & Haftungsausschluss
  • Cala Agulla
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Datenschutz
  • Erweiterte Suche
  • Impressum / Legal
  • Kontakt
  • Reiseangebote
  • TP-News auf Ihrer Webseite
  • Your press releases
TouristikPresse
No Result
View All Result
No Result
View All Result
TouristikPresse
No Result
View All Result

Pauschalreisen: Nur wer Mängel richtig rügt, bekommt Geld zurück

admin by admin
22. Dezember 2015
in News
0

Bereits am Urlaubsort schriftlich Beschwerde einlegen
und per Unterschrift von der Reiseleitung bestätigen lassen

Köln – Keine Entschädigungen vor Ort annehmen / Nach der Rückkehr innerhalb von vier Wochen schriftlich beim Reiseveranstalter beschweren und konkrete Preisminderung fordern / Zehn bis 20 Prozent für einen verschmutzten Strand, bis zu 40 Prozent für nächtlichen Lärm

Das Essen kalt, die Nächte laut, der Strand verschmutzt – rund 1,5 Millionen deutsche Pauschal-Touristen beschweren sich pro Jahr wegen nicht erfüllter Reiseversprechen. Geld zurück bekommt aber nur, wer die Mängel richtig rügt. Das berichtet Lenz, die größte Kaufzeitschrift für die Zielgruppe 50plus, in ihrer neuen Ausgabe (9/2006, EVT: 16. August).

Entscheidend ist, sofort auf einen Mangel hinzuweisen. Denn wer
sich nicht am Urlaubsort beschwert und Abhilfe fordert, hat später
kaum eine Chance, den Reisemangel ersetzt zu bekommen. Lenz rät: Da die Beweislast beim Urlauber liegt, ist eine schriftliche Beschwerde samt Unterschrift der Reiseleitung empfehlenswert. Urlauber selbst sollten dagegen vor Ort weder etwas unterschreiben noch Entschädigungen annehmen, da so der Mangel praktisch akzeptiert wird. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub kommt es darauf an, alle Mängel schriftlich zusammenzufassen und innerhalb von vier Wochen an den Reiseveranstalter zu schicken. Dabei sollten Urlauber für jeden aufgeführten Punkt eine bestimmte Preisminderung fordern, empfiehlt Lenz. Das gilt auch dann, wenn der Mangel noch während des Urlaubs behoben wurde.

Übliche Forderungen sind laut der so genannten ‚Frankfurter
Tabelle‘ zehn Prozent des Reisepreises für ungenügend warme und 20 bis 30 Prozent für verdorbene und ungenießbare Speisen sowie jeweils zehn bis 20 Prozent für eine schlechte Reinigung des Zimmers oder einen verschmutzten Strand. Je nach dem konkreten Einzelfall bis zu 40 Prozent können Urlauber für Lärm in der Nacht verlangen, sogar bis zu 50 Prozent Minderung des Reisepreises sind bei Schäden im Zimmer wie Rissen oder Feuchtigkeit möglich. Einen Reise-Gutschein als Wiedergutmachung müssen Urlauber nicht akzeptieren und können stattdessen darauf bestehen, dass ein Teil des Reisepreises erstattet wird.

Wichtig: Die klassischen Reisemängel und die ‚Frankfurter Tabelle‘
gelten nur für Pauschalreisen. Das bedeutet, dass mindestens zwei
unterschiedliche Leistungen – wie etwa Flug und Unterkunft –
enthalten sein müssen. Das Kriterium einer Pauschalreise ist
allerdings auch dann erfüllt, wenn die Anreise beispielsweise via
Billigflieger selbst, Hotel und Verpflegung aber über einen
Reiseveranstalter gebucht wurden.

Tags: MängelPauschalreisenReklamationRÜGENVeranstalter
Previous Post

EXECUTIVE-PERSONALIE:

Next Post

Silversea: Partnerschaft mit „The Leading Hotel Schools of the World“

Next Post

Silversea: Partnerschaft mit „The Leading Hotel Schools of the World“

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Nachrichten
  • Textarchiv
  • Datenbank
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Your press releases
  • Reiseangebote

© 2026 JNews - Premium WordPress news & magazine theme by Jegtheme.

No Result
View All Result

© 2026 JNews - Premium WordPress news & magazine theme by Jegtheme.