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Home News Bilanzen & Statistiken

Palma: Bikiniverbot, Saufgelage und andere Benimmregeln gekippt

Red.4 by Red.4
1. April 2016
in Bilanzen & Statistiken, Destinationen, Familienurlaub, News, Pauschalreisen, Spanien, Südeuropa
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Das Verwaltungsgericht der Balearen hat die umstrittenen Benimmregeln auf Mallorca gekippt. Die Richter begründeten ihr Urteil mit fehlenden Zuständigkeiten der Stadtverwaltung Palma.

Palma -Die konservativen Vorgänger der jetzigen Regierung in Palma de Mallorca hatte diverse Benimmregeln beschlossen. Jetzt hat das Gericht diese wieder ausser Kraft gesetzt. Geklagt hatte der Dachverband der Einwohnervereinigungen von Palma. Die „Verordnung für zivilisiertes Miteinander“ sah mit 113 Artikeln einen umfangreichen Normenkatalog zu Sittenfragen vor. Wer dagegen verstieß musste mindestens mit Geldstrafen rechnen.

Darin wurde Straßenkunst reglementiert, Unterschriftensammlungen oder Kinderspielen auf öffentlichen Gehwegen und   Straßenverkauf waren verbote. Besonders für Touristen auch wichtig: Trinkgelage und Straßenprostitution und auch das Herumlaufen in Bikini oder Badehose in der Innenstadt war unter Strafe gestellt. Im Sommer 2014 wurde speziell an der Playa de Palma kontrolliert und kassiert. Damit ist nun zunächst Schluss.

Der Anwohnerverband hatte argumentiert, dass zahlreiche Reglementierungen die Grundrechte der Bürger verletzten und Sanktionen vorsahen, die die Regelungen im Strafgesetzbuch überstiegen. Das Gericht folgte der Argumentation und bescheinigte den damals verantwortlichen Politikern Versäumnisse bei der Prüfung von Zuständigkeiten und bereits bestehenden Normen.

Die neue aktuelle Linksregierung wollte die Benimmregeln ohnehin außer Kraft setzen, da es für die Playa de Palma auch ohne das Regelwerk genügend gesetzliche Handhabe gebe, um gegen Exzesse vorzugehen. Ein Freibrief für Exzesse ist der aktuelle Richterspruch in sofern nun nicht – auch Touristen müssen sich daran halten.

 

Tags: BenimmregelnBikiniMallorcaPalmaPlaya de PalmaPolizeikontrolleSaufgelageStrafeVerbot
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