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Home News

Neue EU-Handgepäckregelungen ab dem 6. November

admin by admin
22. Dezember 2015
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Ab dem 6. November gelten für alle Fluggäste, die innerhalb der Schweiz und der EU abfliegen, neue Regeln für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord auf 100 ml pro Behältnis beschränkt wird. An den europäischen Flughäfen wird mit verlängerten Wartezeiten gerechnet. SWISS empfiehlt ihren Kunden deshalb, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen.

Mit der Einführung der neuen EU-Sicherheitsbestimmungen, welche vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auch für die Schweiz übernommen wurden, gelten ab dem 6. November 2006 für alle Fluggäste die innerhalb der EU und der Schweiz abfliegen, neue Handgepäckregelungen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Crèmes wird auf 100 ml pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem verschliessbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgewiesen werden (wie dies bereits bei Laptops der Fall ist). Pro Passagier darf nur ein Beutel an Bord genommen werden. Die Plastikbeutel können im Handel gekauft werden. 
 
[GADS_NEWS]Weiterhin Duty Free an Bord von SWISS Flugzeugen
Ausnahmen gelten für Medikamente sowie Babynahrung und Diabetikerkost, die auch in grösseren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Es wird empfohlen für benötigte Medikamente ein Arztzeugnis in englischer Sprache mitzuführen.
 
Der Erwerb von Flüssigkeiten im zollfreien Einkauf an Bord von SWISS-Flügen ist weiterhin möglich (zum Beispiel Parfum, Spirituosen, etc.). Zudem dürfen Flüssigkeiten mit an Bord genommen werden, die im Duty Free eines EU-Flughafens gekauft worden sind.
Weiterhin gilt für alle Flüge in die USA eine spezielle Regelung: Flüssigkeiten aus dem Duty Free dürfen erst in den Shops nach der Sicherheitskontrolle gekauft werden. 
 
Durch die neuen EU-Regelungen kann es an den Sicherheitskontrollen an den europäischen Flughäfen zu verlängerten Wartezeiten kommen. SWISS empfiehlt deshalb ihren Passagieren, frühzeitig am Flughafen einzutreffen und die neuen Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
 
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Handgepäckbestimmungen finden SWISS Passagiere unter www.swiss.com.
Tags: 6. NovemberE.U.EU-HandgepäckregelungenSchweizSWISS
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