Keine Berliner Citytax für Schulfahrten


04 Feb 2014 [12:46h]     Bookmark and Share


Keine Berliner Citytax für Schulfahrten

Keine Berliner Citytax für Schulfahrten



DEHOGA, IHK und REISENETZ einigen sich mit der Berliner Finanzverwaltung

Berlin – Seit dem 1.1.2014 müssen Touristen auch in Berlin die umstrittene Citytax bezahlen. Wenn noch bei Gesetzes-Verabschiedung davon die Rede war, dass auch für Schulfahrten die Berliner Citytax anfällt, konnte in gemeinsam Gesprächen mit dem DEHOGA, der IHK und der Senatsverwaltung für Finanzen Einigkeit erzielt werden, dass für Schüler und Lehrer auf Klassenfahrt keine CItytax anfällt. Als Nachweis dient eine Schulbescheinigung, die von jeder Schulklasse in der Unterkunft abzugeben ist. Reiseveranstaltern wird empfohlen, dieses Formular bereits im Vorfeld einer Fahrt an die begleitenden Lehrer weiter zu leiten. Hinweis der Finanzverwaltung: „Die mit Schulstempel zu versehende Bescheinigung belegt hinreichend, dass aufgrund der erteilten Genehmigung die im Rahmen der Schulfahrt entstehenden Übernachtungsaufwendungen als zur Grundbefriedigung des Lebensbedarfs notwendige Aufwendungen anzusehen und somit nicht der Übernachtungsteuer zu unterwerfen sind.“
 
Grundlage für die Citytax-Befreiung sind folgende länderübergreifenden Merkmale von „Klassen- bzw. Schülerfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen“ entsprechend der Qualitätsstandards des Reisenetz:
1. Schulfahrten unterliegen einer Genehmigungspflicht durch den Schulleiter/die Schulleiterin
2. Schulfahrten sind schulische Veranstaltungen
3. Schulfahrten erfüllen einen Bildungs- und Erziehungsauftrag
4. Teilnahmepflicht für alle Schülerinnen und Schüler
5. Schulfahrten unterliegen der Betreuungs- und Durchführungsverantwortung des/der Lehrer/innen
Sobald diese Merkmale zutreffen, entsprechen Schul- und Klassenfahrten den Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu Veranstaltungen der Schule

Hier gibt es das Formular zur Befreiung von Schulfahrten/Klassenfahrten. Dieses ist von offizieller Stelle abgesegnet und darf in den Umlauf gebracht werden.
Betroffene Reiseveranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass alle Kunden damit ausgestattet werden und das Formular mitbringen.
Es sollte auf jeden Fall in jeder Rezeption auf Reserve bereit liegen.

Foto: Lolo Stürmchen







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