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Home News

„Kein Jet-Pilot kann deswegen mehr in Gewissenskonflikte gestürzt werden“

admin by admin
22. Dezember 2015
in News
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Berlin: Gertz begrüßt Karlsruher Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz. Der Deutsche BundeswehrVerband

begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärt und Rechtssicherheit wieder hergestellt wurde. „Damit steht fest, dass kein Jet-Pilot der Bundeswehr deswegen mehr in Gewissenskonflikte gestürzt werden kann“, sagte DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz.

Gertz hält es jedoch für problematisch, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Staat praktisch zur Handlungsunfähigkeit verurteilt, wenn ein von Terroristen als Waffe benutztes Flugzeug mit unschuldigen Opfern an Bord eine Katastrophe herbeizuführen droht. „Jetzt haben wir nur noch die Chance,
technische, insbesondere elektronische Möglichkeiten zu entwickeln, die eine Benutzung von Luftfahrzeugen als Waffe auszuschließen vermögen“, sagte Gertz.

Der DBwV-Bundesvorsitzende äußerte Genugtuung darüber, dass nach der klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Überlegungen zu einer erweiterten Aufgabenzuweisung für die Bundeswehr im Innern einen deutlichen Dämpfer bekommen hätten: „Damit dürften auch die Gedankenspiele um Objektschutz durch die Bundeswehr während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erledigt sein.“

Originaltext:         DBwV Dt. BundeswehrVerband

Pressekontakt:
Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330

Tags: AbschussBundesverfassungsgerichtKarlsruheLuftsicherheitTerror
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