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Home News Besserer Service?

„Geschäftsreise effektiv“: Bei Flugannullierung, Verspätung, Über- oder Umbuchung können Geschäftsreisende einiges einfordern

Red.4 by Red.4
16. Juni 2009
in Besserer Service?, Reisezusatzleistungen
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Viele Geschäftsreisende haben das Szenario vermutlich schon durchlitten: im vorhergehenden Termin ständig zur Uhr geschaut, zum Flughafen gehetzt, die Sicherheitskontrolle gerade noch rechtzeitig hinter sich gebracht, um dann festzustellen, dass der gebuchte Flug mehrere Stunden verspätet oder gar annulliert worden ist.

Was möchte der Geschäftsreisende in einer solchen Situation? In erster Linie dennoch schnellstmöglich an sein Ziel gelangen. Und wenn eine Beförderung nicht möglich sein sollte: Ausgleich für den entstandenen Zeitverlust oder Schaden, Betreuung, Erstattung der Kosten oder eine anderweitige Beförderung.

Das Online-Portal geschaeftsreise-effektiv.de informiert im aktuellen Juni-Newsletter über die einzelnen Rechte der Flugreisenden und unter welchen Voraussetzungen sie gewährt werden. Ferner erfährt der Geschäftsreisende, wie und wo er seine Ansprüche geltend machen kann.

„Freude“ kommt bei einem Geschäftsreisenden auch dann auf, wenn er trotz ordnungsgemäßer Buchung nicht in der gebuchten Klasse befördert wird – also zum Beispiel Economy statt Business fliegen muss. Was viele nicht wissen: In einem solchem Fall kann der Reisende mindestens 30 Prozent des Flugpreises zurückfordern, bei langen Strecken 50 Prozent und in extremen Fällen sogar 75 Prozent.

Tags: FlugFlughafenGeschäftsreisenGeschäftsreisendeOnline-Portal
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