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Home News

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch beim Ferienjob

Red.4 by Red.4
22. Dezember 2015
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Endlich Ferien! Keine Schule, keine Uni!
Faulenzen, ausschlafen, verreisen!

München – Für viele Schüler und Studierende bedeuten aber gerade die Ferien auch Arbeit. Sie nutzen die freie Zeit, um Geld zu verdienen und erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Aber was ist, wenn beim Ferienjob ein Unfall passiert? Die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung weisen zum
Ferienbeginn darauf hin: Schüler und Studierende sind – wie alle
Arbeitnehmer – während eines Ferienjobs oder Praktikums bei Unfällen gesetzlich versichert.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten
beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber. Dessen
Unfallversicherungsträger ist auch für die Ferienjobber oder
Praktikanten zuständig. Die Personalabteilung kann darüber Auskunft geben, welcher Unfallversicherungsträger das im Einzelnen ist. 

Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Dauer des
Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind genauso versichert wie Mini- oder Midi-Jobs. Dabei beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause.

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche
Unfallversicherung Heilbehandlung, Rehabilitation und
Lohnersatzleitungen. Beim Arztbesuch muss dann keine
Krankenversicherungskarte vorgelegt werden und die Praxisgebühr von zehn Euro entfällt. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie auch Pflegeleistungen.

Nicht versichert über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung
ist, wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein

deutsches Unternehmen handelt. Betroffene sollten sich deshalb schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland informieren.

Übrigens: Schüler und Studierende sind auch in der Schule oder
Universität und auf dem Weg dorthin bei Unfällen gesetzlich
versichert. Dort sind sie über die Schüler-Unfallversicherung
abgesichert, die im Zuständigkeitsbereich der regional organisierten
Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände liegt.

Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Ferienjob oder
Praktikum haben die Spitzenverbände der gesetzlichen
Unfallversicherung aktuell Info-Faltblätter für Schüler und
Studierende (Download unter www.unfallkassen.de, Link: Publikationen, Regelwerk, GUV-SI 8076) und für Arbeitgeber (Download unter www.hvbg.de, Webcode 1950643) herausgegeben.

Tags: FerienjobgesetzlicheStudentUnfallversicherung
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