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Home News

Ausschluss von Flüssigkeiten im Handgepäck gilt nur auf USA-Flügen

Red.4 by Red.4
22. Dezember 2015
in News
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Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen
(ADV) bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die den
Fluggästen durch die Umsetzung neuer Sicherheitsauflagen seit dem 10. August entstehen können.

Berlin –  Anfragen von Fluggästen mit ausländischen Zielflughäfen haben zwischenzeitlich gezeigt, dass über den Geltungsbereich der verschärften Sicherheitsvorkehrungen trotz
breiter Medienberichterstattung noch immer Informationslücken
bestehen. Die ADV weist daher darauf hin, dass die am vergangenen Donnerstag von der Bundesregierung umgesetzten zusätzlichen Auflagen der US-amerikanischen Heimatschutzbehörde nur für US-amerikanische Fluggesellschaften sowie für Flüge anderer Airlines mit Zielorten in den USA gelten.

Auf diesen Flügen dürfen die Passagiere die Sicherheitskontrollen
nur passieren, wenn sie in ihrem Handgepäck – außer den ohnehin
verbotenen Gegenständen – auch keine Flüssigkeiten, Gels oder
vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz mit sich führen.
Dazu gehören beispielsweise Getränke, Shampoo, Sonnenlotion, Cremes, Zahncreme und Haargel.

Weiterhin mitgeführt werden dürfen Babynahrung, -milch oder -säfte
– sofern das Baby/Kleinkind mitreist – persönlich verschriebene
Medikamente, die mit den Angaben auf dem Flugticket übereinstimmen, und während des Fluges dringend notwenige Medikamente wie beispielsweise Insulin.

Für alle übrigen Flüge im In- und Auslandsverkehr gilt weiterhin
ausschließlich die vom Bundesverkehrsministerium im Jahr 2004
veröffentlichte Liste über „Verbotene Gegenstände auf Flugreisen“
(http://www.bmvbs.de/Anlage/original_959772/Liste-verbotener-Gegenstaende-bei-Flugreisen.pdf).

Die ADV betont in diesem Zusammenhang, dass alle Waren, die im
Sicherheitsbereich eines Flughafens erworben werden können, vor ihrer Verbringung in diesen Bereich bereits sicherheitsüberprüft wurden.

Tags: Ausschluss von Flüssigkeiten im Handgepäck gilt
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