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Home News Allianzen Kooperationen Kartelle

A&O Dortmund gewinnt erneut Prozess gegen die Stadt Dortmund

Red.4 by Red.4
25. Oktober 2013
in Allianzen Kooperationen Kartelle, Bilanzen & Statistiken, Hotellerie, Travelequipment
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„Bettensteuer“ ist rechtswidrig – Hotelier kennt nicht den privaten/beruflichen Anlass der Beherbergung

Berlin – Gestern wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in Sachen „Beherbergungsabgabe“ die Berufung der Stadt Dortmund gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ab und ließ die Revision nicht zu. Die A&O Dortmund Hotel and Hostel Dortmund GmbH hatte bereits in der ersten lnstanz gegen die so genannte „Bettensteuer“ Recht bekommen.

Das OVG Münster befand nun, dass die Stadt nach den Vorgaben aus dem Kommunalabgabengesetz die Beherbergungsabgabe nicht als indirekte Steuer hätte ausgestalten dürfen. Dabei soll der Gast zwar die Abgabe zahlen, der der Finanzbehörde verpflichtete Steuerschuldner ist jedoch allein der Hotelier. Die für eine indirekte Steuer erforderliche Sachnähe des Hotelbetreibers zum Gegenstand der Besteuerung, einer Übernachtung aus privatem Anlass, sei nicht gegeben.

Dr. Ruth Hadamek, Fachanwältin für Verwaltungsrecht von harms-ziegler, rechtsanwälte, Berlin, äußerte im Anschluss an die Urteilsverkündung: „Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts bringt den Kern unserer Argumentationen auf den Punkt: Die Information, ob der Anlass einer Übernachtung geschäftlich oder privat ist, liegt allein in der Sphäre des Gastes. Dieses Urteil wird Auswirkungen haben auf die Prozesse gegen Abgabenbescheide der Stadt Köln und – mittelbar – auch auf in Hamburg gegen die Kultur- und Tourismustaxe anhängige Verfahren.“

Foto: Edgar Delmont

Tags: A&O DortmundgewinntProzessStadt Dortmund
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