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Home News Besserer Service?

Ärger im Urlaub: Für Lärm, Schmutz und Baustellen gibt es oft Geld zurück

Red.4 by Red.4
29. Juli 2013
in Besserer Service?, Hotellerie
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Mängel sofort bei der Reiseleitung melden und dokumentieren

München – Wenn die schönsten Tage des Jahres durch gravierende Mängel getrübt werden, ist der Ärger groß. Meist sind es Baustellen im Hotel oder in der direkten Umgebung, Lärm oder Dreck, für die Urlauber nachträglich eine Minderung des Reisepreises fordern. Wenn bei Beschwerden keine Einigung mit dem
Reiseveranstalter erzielt werden kann, landen solche Fälle vor Gericht. Damit Urlauber wissen, ob und wann sich dieser Weg lohnt, hat der ADAC über 270 Urteile rund um Reisemängel zusammengestellt.

Wird etwa im oder direkt neben dem Hotel den ganzen Tag gebaut, können sich Geschädigte über Rückerstattungen von 50 bis 60 Prozent des Reisepreises freuen. Wer sich allerdings von einem krähenden Hahn oder Hundegebell in ländlichen Gegenden gestört fühlt, geht leer aus. Weitere häufig angezeigte Mängel mit der Aussicht auf Rückerstattung sind erhebliche Flugverspätungen oder -verlegungen oder nicht fertig gestellte beziehungsweise verschmutzte Hotel- und Poolanlagen.

Ungezieferbefall etwa durch vereinzelte Gekos oder Kakerlaken im Hotelzimmer und kurzzeitig auftretende Ameisen sind allerdings kein Grund für eine Minderung.

Um überhaupt Geld für entgangene Urlaubsfreuden erstattet zu bekommen, müssen Reisende folgendes beachten: Wird ein Mangel festgestellt, muss dieser sofort bei der Reiseleitung angezeigt und Abhilfe verlangt werden. Fotos oder Videos, die Missstände dokumentieren, oder unabhängige Zeugen helfen bei der Beweisführung. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen.

Die Tabelle zu den Reisemängeln ist ab sofort abrufbar.

Foto: Carstino Delmonte

Tags: Ärger UrlaubBaustellenGeld zurückLärmSchmutz
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