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Home News Aktionen Sonderangebote

Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin: das müssen Flugpassagiere jetzt wissen

Red.4 by Red.4
15. August 2017
in Aktionen Sonderangebote, Billigflieger, Destinationen, Fliegen, Luftverkehr, News, Palma, Pauschalreisen, Reiserecht, Reiseveranstalter, Reisezusatzleistungen, Transport, Travelequipment, Umwelt
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Foto: Carstino Delmonte

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Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin müssen Flugpassagiere jetzt besonders auf die Wahrung ihrer Rechte achten. 

Potsdam – „Air Berlin hat die Fortführung des Flugbetriebs angekündigt. Fluggäste sollten die weiteren Entwicklungen jedoch genau beobachten und ihre Rechte kennen“, erklärt Sandra Rosenberg, COO von refund.me, einem Online-Portal, das ähnlich wie ein Rechtsanwalt die Rechte von Fluggästen gegenüber Airlines durchsetzt.

 

Die wichtigsten Passagierrechte nach der Insolvenz von Air Berlin

Was passiert mit bereits gebuchten Tickets?

Für die Besitzer bereits gebuchter Tickets heißt es hoffen und bangen, dass der Insolvenzverwalter den Flugbetrieb nicht ganz oder teilweise einstellt. Nach bisherigem Stand ist eine Weiterführung des Flugbetriebs vorgesehen. Sollte es aber doch zu Einschränkungen kommen, haben die Ticketinhaber nur die Möglichkeit, eine Erstattung der Ticketkosten als Insolvenzforderung anzumelden.

Hierbei sollte man sich allerdings keine besonders große Hoffnung auf eine nennenswerte Erstattung machen.

Was passiert bei bereits angetretenen Reisen, wenn der Rückflug aus dem Urlaubsland oder von der Dienstreise noch ansteht?

Air Berlin hat die Fortführung des Flugbetriebs angekündigt.Auch hier heißt es hoffen und bangen. Kunden der Fluglinie sollten sich jedenfalls direkt bei der Fluggesellschaft informieren, ob die gebuchte Beförderung noch erbracht wird. Da jedoch Air Berlin schon zuvor oftmals kaum für seine Kunden erreichbar war, ist auch jetzt nicht davon auszugehen, das das gelingt.

Sollte Air Berlin den Flug nicht mehr durchführen und auch keinen Ersatzflug stellen, dann bleibt nur die Möglichkeit, sich selbst um eine Ersatzbeförderung zu kümmern. Diese muss dann selbst bezahlt werden. Erstattungsansprüche durchzusetzen dürfte angesichts der Lage schwer sein.

Was ist mit Ansprüchen aufgrund von Flugstörungen?

Solange der Flugbetrieb weiter geht, stehen dem Fluggast die üblichen gesetzlichen Ansprüche bei Verspätungen, Flugausfällen und so weiter zu.  Anspruchsinhabern sollten allerdings zügig die Geltendmachung ihrer Forderungen umsetzten.

Ob es sich lohnt noch Klage einzureichen und damit Geld für Rechtsverfolgungskosten auszugeben dürfte fraglich sein.  Was nutzt ein gewonnener Prozess nach Monaten oder Jahren, wenn die Forderung samt Vorschüsse für Gerichtskosten und Anwälte in die Insolvenzmasse übergehen?

Tags: Air BerlinAirlinepleiteFliegenFlugLuftverkehrPleiteStornierung
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