• Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
Samstag, Oktober 31, 2026
  • Login
TouristikPresse
  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
No Result
View All Result
  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
No Result
View All Result
TouristikPresse
No Result
View All Result
  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
Home News Deutschland

Für kluge Arbeitgeber: Erholungsbeihilfe – das steuerfreie Urlaubsgeld

Red.4 by Red.4
1. August 2016
in Deutschland, News, Reiserecht, Reiseveranstalter, Reisezusatzleistungen, Zahlungsmittel Reisekasse
0

Foto: Carstino Delmonte

0
SHARES
0
VIEWS
Share on FacebookShare on Twitter

Viele Arbeitgeber wollen ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun und zahlen ihnen Urlaubsgeld. Doch davon bleibt oft erschreckend wenig für den Mitarbeiter übrig. Anders die Erholungsbeihilfe: Weder Steuern noch Sozialabgaben werden dafür fällig.
Neustadt a. d. W. – Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter – und hat für beide Seiten Vorteile: Der Arbeitnehmer muss das Geld nicht versteuern, so dass er ohne Abzug von der Beihilfe profitiert; und der Arbeitgeber zahlt lediglich pauschal 25 Prozent Steuern. Außerdem entfallen für die Erholungsbeihilfe sämtliche Sozialabgaben.

Darum geht es konkret
Bis zu 156 Euro im Jahr kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter als Erholungsbeihilfe zahlen. Zusätzlich kommen 104 Euro für den Ehegatten bzw. Lebenspartner hinzu, außerdem 52 Euro pro Kind. Für
einen verheirateten Mitarbeiter mit zwei Kindern sind das 364 Euro im Jahr – steuerfrei.

Das kann ein Arbeitnehmer mit seiner Erholungsbeihilfe bezahlen
Die Erholungsbeihilfe kann ein Zuschuss zum Strandurlaub am Meer, zur Wandertour in den Bergen oder zum Vergnügungsparkbesuch vor der Haustür sein. Wichtig ist, dass die Erholungsbeihilfe für
Erholungszwecke genutzt wird. Deshalb muss die Zahlung der Erholungsbeihilfe in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Urlaub des Mitarbeiters stehen und sollte nicht länger als drei Monate vor oder
nach dem Erholungsurlaub liegen.
So lässt sich der Erholungszweck nachweisen
Mitarbeiter, die eine Erholungsbeihilfe erhalten, müssen ihrem Arbeitgeber Nachweise über den Erholungsurlaub bringen. Wer seinen Urlaub zu Hause verbringt, kann zum Beispiel die Quittungen für den Vergnügungspark, das Schwimmbad oder den Ausflugsdampfer aufbewahren.

Für Urlaubsreisen in die Ferne lassen sich die Rechnung des Reiseveranstalters oder Hotels einreichen. Der Vorgesetzte kann dann die Erholungsbeihilfe nachträglich auszahlen und so einen Teil der
Reisekosten erstatten. Eine andere Möglichkeit: Der Arbeitgeber kann die Erholungsbeihilfe auch direkt an den Reiseveranstalter überweisen und somit einen Teil der Reise finanzieren.

Wichtig: Die Summe, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter für dessen Erholung erstattet, darf die vorgeschriebenen Beträge nicht überschreiten. Schon ab einem Euro mehr darf der Arbeitgeber die
Zahlung nicht mehr pauschal mit 25 Prozent versteuern; und für den Arbeitnehmer werden die Zuschüsse steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Übrigens: Grundsätzlich können Arbeitnehmer, die Urlaubsgeld bekommen, zusätzlich auch eine Erholungsbeihilfe erhalten.

Tags: ArbeitgeberErholungsbeihilfeFinanzenSteuernUrlaubsgeld
Previous Post

Vintage-Kleider, Ledertaschen oder Designerstücke: Pünktlich zur Fashion Week in Kopenhagen präsentiert momondo die aufstrebendsten Mode-Metropolen Europas

Next Post

Jetzt dominiert der Rückreiseverkehr: ADAC-Stauprognose für das Wochenende 5. bis 7. August

Next Post

Jetzt dominiert der Rückreiseverkehr: ADAC-Stauprognose für das Wochenende 5. bis 7. August

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Impressum/Imprint

© 2026 JNews - Premium WordPress news & magazine theme by Jegtheme.

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In
No Result
View All Result
  • Nachrichten
  • Meldungs-Archiv
  • Bilder
  • NewsAPI
  • Pressemeldung einsetzen
  • Reiseshop
  • Newsletter
  • RSS

© 2026 JNews - Premium WordPress news & magazine theme by Jegtheme.

Aktuell

Müde Piloten am Steuer: Warum viele weiterhin trotz Erschöpfung fliegenHôtel de Silhouette erweitert sich in Biarritz um neues Gästehaus mit sechs SuitenNicaragua – neue Costanera AutobahnChile – Santiago wird AustragungsortLufthansa holt TAP: Über eine Milliarden Euro in bar geben den AusschlagAir Canada startet 2027 Direktflüge von Montréal nach Sevilla
Anzeige

Ähnliche Themen

Hôtel de Silhouette erweitert sich in Biarritz um neues Gästehaus mit sechs SuitenNicaragua – neue Costanera AutobahnChile – Santiago wird AustragungsortLufthansa holt TAP: Über eine Milliarden Euro in bar geben den Ausschlag
Anzeige

Weiterführende Links