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Home News Auto Strassenverkehr

Versicherungstipp: Verkehrsregeln im Ausland: Bußgeldfrei durch den Urlaub

Red.4 by Red.4
3. August 2017
in Auto Strassenverkehr, News, Reisezusatzleistungen, Travelequipment, Umwelt
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Foto: Carstino Delmonte

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63 Prozent der deutschen Autofahrer machen sich vor Auslandsfahrten meist mit den dortigen Verkehrsvorschriften vertraut, so eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag einer Versicherung. 

Saarbrücken – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das betrifft auch deutsche Urlauber, die auf ausländischen Straßen unterwegs sind. Denn dort gelten oft andere Verkehrsregeln. 63 Prozent der deutschen Autofahrer informieren sich vor Auslandsfahrten über das Verkehrsrecht ihrer Urlaubsdestination. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage.

Licht an, Sorgen aus

Eingeschaltetes Abblendlicht am Tag ist in Deutschland keine Pflicht. In vielen anderen EU-Ländern dagegen schon, etwa in der Schweiz, Tschechien, Slowenien, Italien oder Polen. Wer die Regel missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen – in Norwegen mindestens mit 150 Euro. Wer sich bei den ausländischen Regelungen unsicher ist, sollte das Licht lieber anschalten. So riskieren Reisende keine Geldstrafen.

Warnweste: Dabei haben ist nicht alles

Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland vorgeschrieben. Auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Österreich, Kroatien und Tschechien muss eine Warnweste im Fahrzeug mitgeführt werden, sonst drohen Bußgelder. Darüber hinaus ist in vielen europäischen Ländern das Tragen einer Warnweste bei Verlassen des Fahrzeuges wie beispielsweise bei einer Panne vorgeschrieben. Und dies meist auch für alle Insassen. Es empfiehlt sich grundsätzlich eine Warnweste zu tragen, wenn man das Auto nach einem Unfall oder einer Panne verlässt. Dies kann schwere Folgeunfälle verhindern.

Verlässliche Begleiter: Unfallbericht und Versicherungskarte

Kommt es im Ausland zu einem Unfall, lässt sich mit dem Europäischen Unfallbericht ein vollständiges Protokoll anfertigen. Das Formular erfasst den Unfallhergang sowie die Namen aller Beteiligten. Den Unfallbericht sollten Autofahrer am besten in doppelter Ausführung mitnehmen – für sich und für die Gegenpartei. Für deutsche Autofahrer im europäischen Ausland ist sie zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, aber es empfiehlt sich das Mitführen einer grünen Versicherungskarte. In einigen Ländern ist sie noch immer vorgeschrieben oder es wird besonders empfohlen, eine grüne Versicherungskarte bei sich zu haben. Bei diesen Ländern handelt es sich um Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien und Montenegro sowie Tschechien. Die grüne Versicherungskarte ist kostenfrei beim Versicherer erhältlich. Auf ihr sind alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versicherung vermerkt. Dadurch kann eine Schadenabwicklung im Ausland erheblich vereinfacht werden.

Die repräsentative Umfrage „Sommer 2017“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt-Versicherungen wurde im Juni 2017 durchgeführt. Es wurden in Deutschland 1.554 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt, darunter 1.389 Personen, die ein Auto besitzen und dieses auch selbst nutzen.

Tags: StrassenverkehrVersicherungVersicherungskarte
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