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Home News Destinationen

Neue Richtlinien für Übergepäck und Sportausrüstung auf Linienflügen

admin by admin
11. Juni 2007
in Destinationen, Fernreisen, Luftverkehr, Nordamerika & USA, Österreich Schweiz, Reiserecht, Reisezusatzleistungen, Zahlungsmittel Reisekasse
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Neues Zonensystem bei Übergepäck sorgt für mehr Transparenz

Austrian Airlines vereinfacht die Übergepäckregelungen und führt ab 1. Juni 2007 ein neues Fünf-Zonensystem für Linienflüge ein. Der Preis für ein Kilogramm Übergepäck richtet sich nicht mehr wie bisher nach dem Ticketpreis, sondern ist abhängig vom jeweiligen Flugziel. Die neue Regelung sorgt für mehr Transparenz, da Passagiere bereits vor Reiseantritt ihre Übergepäckgebühren berechnen können. Am Flughafen selbst wird die Handhabung vereinfacht und die Abwicklung beschleunigt.

– Zone 1: innerhalb Österreichs EUR 5 pro kg
– Zone 2: innerhalb Europas ohne GUS-Staaten    EUR 10 pro kg
– Zone 3: zwischen Zone 1 oder 2 und den GUS-Staaten sowie dem Mittleren Osten ohne Golfregion (Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Katar, Oman)     EUR 20 pro kg

– Zone 4: zwischen Zone 1 oder 2 und Afrika, der Golfregion, Teilen Südamerikas, Südasien (Indien, Nepal, Sri Lanka, Malediven, Pakistan, Afghanistan, Bangladesh)      EUR 30 pro kg
– Zone 5: zwischen Zone 1/2/3/4 und dem restlichen Asien (ohne Südasien), zwischen den Zonen 3 und 4, zwischen dem Mittleren Osten ohne Golfregion und den GUS-Staaten  EUR 40 pro kg

Für Sportgepäck fallen zusätzliche Gebühren an. Diese richten sich ab 1. Juni 2007 nicht mehr nach der Art des Sportgeräts, sondern nach Größe und Gewicht des jeweiligen Sportartikels sowie nach der Flugstrecke. Ein Paar Ski oder ein Snowboard können Linienpassagiere der Austrian Airlines Group ohne Aufpreis mitnehmen.

– Kategorie Klein:      bis 15kg und/oder bis 1,40m     EUR 20 / Stück Kontinentalstrecke bzw.  EUR 40 / Stück Interkontinental
– Kategorie Mittel:     15-30kg und/oder 1,41m bis 2m   EUR 40 / Stück Kontinentalstrecke bzw.  EUR 80 / Stück Interkontinental
– Kategorie Groß:       über 30kg und/oder über 2m      EUR 80 / Stück Kontinentalstrecke bzw.  EUR 160 / Stück Interkontinental

Bei Kooperationsflügen, die von Partner-Airlines durchgeführt werden, können andere Regeln oder Tarife für Übergepäck oder Sportausrüstung zur Anwendung kommen. Auch für Charterflüge gelten spezielle Tarife.

Stückkonzept für Nordamerika

Für Flüge von oder in die USA, U.S. Territorien, Kanada und Mexiko kommt das Stückkonzept zur Anwendung, das von den neuen Regeln unberührt bleibt. Es dürfen grundsätzlich zwei Gepäckstücke (Economy Class: jeweils 23 kg) kostenfrei mitgenommen werden. Überschreitet das Gepäck die Anzahl der erlaubten Gepäckstücke, das Maximalgewicht oder den Maximalumfang, so fallen folgende Gebühren an:

– Jedes Gepäckstück in der Economy Klasse von 23kg bis 32kg     EUR 40
– Ein zusätzliches Gepäckstück (innerhalb des Maximalgewichts und -umfangs der jeweiligen Buchungsklasse)       1 Pauschale*

– Jedes Gepäckstück zwischen 158 cm und 203 cm Gesamtumfang     1 Pauschale*
– Jedes Gepäckstück mit mehr als 203 cm Gesamtumfang    3 Pauschalen*

* Der Pauschalpreis ist streckenabhängig und beläuft sich zwischen USD 105/EUR 90 und USD 200/EUR 150.

Austrian Airlines verbindet elf deutsche Flughäfen mit dem Drehkreuz Wien. Auf allen Flügen von Austrian Airlines werden Teilnehmern am Vielfliegerprogramm Miles & More Status- und Prämienmeilen gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Austrian Airlines sind im Internet unter www.austrian.com, telefonisch unter 0180-3000520 oder im Reisebüro erhältlich.

Tags: LinienflügenRichtlinienSportausrüstungÜbergepäck
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