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Home News Destinationen

Abellio Deutschland begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Schienenpersonennahverkehr

Red.4 by Red.4
9. Februar 2011
in Destinationen, Deutschland
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Der BGH erklärt vertragliche Einigung zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW für unwirksam.

Essen – Der BGH erklärt vertragliche Einigung zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW für unwirksam Grundsatzurteil wird deutschlandweit für mehr Wettbewerb beim Schienenpersonennahverkehr sorgen.

Die Abellio Rail NRW GmbH, ein Tochterunternehmen der deutschen Abellio GmbH, hatte Beschwerde gegen eine im Jahr 2009 zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) VRR und Regio NRW geschlossene Vereinbarung eingelegt.

Ziel der Beschwerde war ursprünglich, mehr Transparenz über diese in 2009 geschlossene Vereinbarung zu erhalten. Im Laufe des
Verfahrens stellte sich dann jedoch die grundsätzliche Frage, ob die zuständigen Behörden wie bisher ein Wahlrecht haben, Verkehrsverträge
direkt oder aber im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Dies hat der Bundesgerichtshof nun letztinstanzlich
entschieden und sich im Grundsatz für das Ausschreibungsverfahren ausgesprochen. Sogenannte Direktvergaben werden in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Hierzu Bernard Kemper, Sprecher der Geschäftsführung der Abellio GmbH: „Wir freuen uns über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes. Die
Bundesrichter haben damit ein Zeichen für mehr Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr gesetzt. Mehr Wettbewerb bedeutet mehr
Kundennutzen.

Profitieren werden hiervon aber auch Abellio und andere private Verkehrsdienstleistungsunternehmen. Insofern freue ich mich auf eine nunmehr wettbewerbsintensivere und spannende Zukunft auf dem deutschen Markt für Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen.“

Die Abellio GmbH in Deutschland ist eine der führenden deutschen privaten Anbieter im öffentlichen Nahverkehr. Das Unternehmen betreibt bundesweit Bahn- und Busnetze und hält Beteiligungen an anderen Verkehrsdienstleistungsunternehmen. Die Abellio GmbH ist deutsche Tochter der niederländischen Abellio Transport Holding B.V., die in Deutschland, Großbritannien und Tschechien täglich für die Mobilität von über 650.000 Fahrgästen sorgt.

Foto: Carstino Delmonte

Tags: AbellioBahnBundesgerichtshofes (BGH)DeutschlandSchienenpersonennahverkehr
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