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Home News Allianzen Kooperationen Kartelle

Fernbus-Gesetz: Die Sicht der Busbetreiber beherrscht den Entwurf

admin by admin
10. Februar 2011
in Allianzen Kooperationen Kartelle, Auto Strassenverkehr, Deutschland
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„Für die Fahrgäste keine echte Verbesserung“

Berlin – Der Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur weitgehenden Liberalisierung des Fernbus-Verkehrs stellt nach Ansicht der Allianz pro Schiene für die Fahrgäste keine echte Verbesserung dar. Nach dem 61 Seiten starken Gesetzesentwurf, der der Allianz pro Schiene vorliegt, sollen Fernbus-Linien künftig bundesweit fast ohne Einschränkungen angeboten werden dürfen. „Für den Verbraucher fehlt hier jede Verlässlichkeit“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Nach drei Monaten darf der Busbetreiber seinen Betrieb sang- und klanglos einstellen.“ Anders bei der Eisenbahn: Dort müsste ein einmal angekündigtes Angebot mindestens ein halbes Jahr lang aufrechterhalten werden.

Flege kritisierte auch, dass der Entwurf zur Liberalisierung von Fernbussen die Busbetreiber auch bei den Fahrgastrechten zu sehr entlaste. „Zu den Kundenrechten gehören neben der Entschädigung im Verspätungsfall auch die Informationsrechte. Das neue Gesetz macht es den Betreibern viel zu einfach“, sagte Flege. Fahrplanänderungen im Fernbusverkehr sollen dem Anbieter qua Gesetz jederzeit möglich sein und müssten der Genehmigungsbehörde lediglich „angezeigt“ werden, bemängelte Flege. „Von solchen Regelungen können die Eisenbahnen nur träumen.“ Insgesamt beherrsche die Sicht der Busbetreiber den Gesetzesentwurf.

Kritik äußerte die Allianz pro Schiene auch am verkehrspolitischen Geist, den das neue Gesetz atme. „Über die Fernbus-Liberalisierung versucht die Politik, sich aus ihrer Pflicht zum Ausbau der Schieneninfrastruktur zu stehlen“, sagte der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer. „Wenn auf Relationen mit vernachlässigter Schieneninfrastruktur wie Berlin – Dresden künftig massenhaft Fernbusse fahren, wird die Politik den Ausbau auf dieser Relation weiter verschleppen und auf die billige Alternative verweisen.“ So schwäche das neue Gesetz den Schienenverkehr, indem es den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten vorgaukele.

Auch den Hinweis im Entwurfstext, die Liberalisierung sei kostenneutral, ließ Flege nicht gelten. Jeder Bahnkunde zahle über sein Ticket eine Schienenmaut für die Trassennutzung. „Beim Bus ist keine Maut vorgesehen. Daher werden Billigangebote im Fernbusmarkt durch die Allgemeinheit subventioniert.“ Die Allianz pro Schiene verwies auch auf neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach das Unfallrisiko im Bus 27 mal höher ist als bei Reisen mit der Bahn.

Der Bundesvorsitzende des Fahrgastverbandes Pro Bahn und Allianz pro Schiene-Vorstand Karl-Peter Naumann formulierte Mindest-Anforderungen an einen bundesweiten Linien-Verkehr mit Fernbussen. „Wenn es einen liberalisierten Fernbusverkehr geben soll, dann müssen dort dieselben Fahrgastrechte gelten wie in der Bahn“, sagte Naumann. Auch müsse es selbstverständlich sein, dass der Fernbus Maut bezahle. „Das Gesetz verspricht mehr Wettbewerb. Der sollte dann aber auch fair sein.“

Foto: Allianz pro Schiene

Tags: BusbetreiberEntwurfFernbus-GesetzSicht
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